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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0598/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Hat es im Produkt 515110 nachträglich Kürzungen bei den Zuschüssen für Freie Träger gegeben.

Für welche?

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Sachverhalt

Nein, für keine.

 

Die Ansätze bei der Haushaltsaufstellung sind vorläufig bei den Trägern, die vertraglich festgelegte Steigerungsraten gemäß den Berechnungen der Hessischen Jugendhilfe­kommission haben. Bei der Haushaltsaufstellung werden noch Annahmen verwendet, die endgültige Festlegung erfolgt i. d. R. im Laufe des Novembers des Jahres.

 

Für die Zahlung an die Träger wird dann der genaue Wert genommen. Die Träger wissen darüber Bescheid, ihnen wird die genaue Fördersumme zu Jahresbeginn in einem Förderbescheid mitgeteilt. Soweit die genaue Summe anders ist als die Vorannahme, ist eine geringe Differenz zwischen Haushaltsaufstellung und Zahlung möglich. Die Differenz kann dann besonders hoch sein, wenn aus politischen Gründen in der Jugendhilfekommission eine Abweichung zur Berechnung vereinbart wird, wie z.B. im Jahr 2003.

 

Über diese Modalitäten wird regelmäßig in der Sitzung des HFA mit den Fachausschüssen mündlich informiert. Eine andere Darstellung ist nicht möglich.

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