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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0598/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Hannelore Gottschlich (Nr. 19 9/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
04.09.2009
|
Sachverhalt
Nein,
für keine.
Die
Ansätze bei der Haushaltsaufstellung sind vorläufig bei den Trägern, die
vertraglich festgelegte Steigerungsraten gemäß den Berechnungen der Hessischen
Jugendhilfekommission haben. Bei der Haushaltsaufstellung werden noch Annahmen
verwendet, die endgültige Festlegung erfolgt i. d. R. im Laufe des Novembers
des Jahres.
Für
die Zahlung an die Träger wird dann der genaue Wert genommen. Die Träger wissen
darüber Bescheid, ihnen wird die genaue Fördersumme zu Jahresbeginn in einem
Förderbescheid mitgeteilt. Soweit die genaue Summe anders ist als die
Vorannahme, ist eine geringe Differenz zwischen Haushaltsaufstellung und
Zahlung möglich. Die Differenz kann dann besonders hoch sein, wenn aus
politischen Gründen in der Jugendhilfekommission eine Abweichung zur Berechnung
vereinbart wird, wie z.B. im Jahr 2003.
Über
diese Modalitäten wird regelmäßig in der Sitzung des HFA mit den
Fachausschüssen mündlich informiert. Eine andere Darstellung ist nicht möglich.
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