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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0599/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ist sichergestellt, dass die Leistungen des KJC Schülerbeihilfen vorrangig sind vor den städtischen Gutscheinen Lernmittelbeihilfen?

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Sachverhalt

Die Anrechnung der SGB II-Leistung auf die städtische Förderung in Form von Gutscheinen zum Kauf von Schulmaterialien ist weitestgehend sichergestellt.

 

Bevor die Gutscheine an die AntragstellerInnen ausgegeben werden, müssen diese ihre Einkommenssituation offen legen (z.B. Vorlage entsprechender Bescheide, Verdienstnachweise u.ä.). In Zweifelsfällen wird auch die Vorlage einer sog. Negativbescheinigung (Bescheinigung, dass kein SGB II-Bezug vorliegt) vom KreisJobCenter verlangt.

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