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Ratsinformation
Antrag des Stadtverordnetenvorstehers - VO/0618/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Stadtverordnetenvorstehers betr. Anpassung der Entschädigungen und der Fraktionsfinanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag des Stadtverordnetenvorstehers
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.09.2009
| |||
●
Gestoppt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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25.09.2009
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●
Unterbrochen
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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25.10.2011
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●
Bereit
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.10.2011
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.:
III. Nachtrag
zur Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige
der Universitätsstadt Marburg
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und § 51Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg am ___________ folgenden III. Nachtrag zur Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige der Universitätsstadt Marburg beschlossen:
I.
1. § 1 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
1. Ehrenamtlich Tätigen, denen nachweisbar Verdienstausfall
entstehen kann, erhalten einen Durchschnittssatz von 17,00 €
je Sitzungsstunde.
2. § 3 Abs. 1 Ziff. 1.1 bis 1.13 erhalten folgende Fassung
§ 3
Aufwandsentschädigungen
1. Ehrenamtlich Tätigen wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt.
Sie beträgt mtl. für
1.1 den Stadtverordnetenvorsteher/die –vorsteherin 600,00 €
1.2 die Stellvertreter/-innen des Stadtverordnetenvorstehers
/der -vorsteherin 400,00 €
1.3 Vorsitzende/r des Haupt- und Finanzausschusses 390,00 €
übrige Ausschussvorsitzende 375,00 €
1.4 die Fraktionsvorsitzenden 450,00 €
1.5 die übrigen Stadtverordneten 300,00 €
1.6 die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder 520,00 €
1.7 die Ortsvorsteher/-innen in den Stadtteilen
bis 300 Einwohner 280,00 €
von 301 bis 500 Einwohner 345,00 €
von 501 bis 750 Einwohner 420,00 €
von 751 bis 1 000 Einwohner 490,00 €
von 1 001 bis 2 000 Einwohner 560,00 €
von 2 001 bis 4 000 Einwohner 680,00 €
über 4 000 Einwohner 1.005,00 €
1.8 die Stellvertreter/-innen der Ortsvorsteher/-innen 60,00 €
und die Schriftführer/-innen
1.9 die übrigen Ortsbeiratsmitglieder 35,00 €
1.10 die sonstigen ehrenamtlich Tätigen, die
in den vorstehenden Ziffern 1.1 bis 1.9
nicht genannt sind, pro Sitzung 17,00 €
1.11 Die unter 1.1 bis 1.9 genannten ehrenamtlich Tätigen erhalten auf Wunsch ein „Ticket für ehrenamtlich Tätige“, das zum Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel in der Stadt Marburg berechtigt. Das Ticket ist nicht übertragbar. Personen, die das Ticket nicht in Anspruch nehmen, haben keinen Anspruch auf Ausgleich oder höhere Aufwandsentschädigung.
1.12 Ehrenamtlich Tätigen werden tatsächlich entstandene und nachgewiesene Kinderbetreuungskosten bis zum Betrag von 12,00 € pro Stunde erstattet.
1.13 Der/Dem Vorsitzenden des Ausländerbeirates
wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 285,00 €
und den weiteren Mitgliedern des Ausländerbeirates
ein Sitzungsgeld i.H.v. 25,00 €
gezahlt.
II.
Der III. Nachtrag tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Marburg,
DER MAGISTRAT
DER UNIVERSITÄTSSTADT MARBURG
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
2.:
XV. Nachtrag
zur
Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg
Aufgrund des § 6 Abs. 1 und § 51Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg am ___________ folgenden XV. Nachtrag zur Hauptsatzung beschlossen:
I.
§ 6 erhält folgende Fassung:
§ 6
Entschädigung
1. Die Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige nach § 27 HGO werden in einer besonderen Satzung geregelt.
2. Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung erhalten zur Bestreitung ihrer Aufwendungen monatlich
a) einen Sockelbetrag von 290,00 Euro
b) für jedes Mitglied weitere 185,00 Euro
II.
Der XV. Nachtrag tritt am 01.01.2012 in Kraft.
Marburg,
DER MAGISTRAT
DER UNIVERSITÄTSSTADT MARBURG
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Sachverhalt
Begründung:
Die letzte Anpassung der Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige erfolgte im Jahr 2001. Seit diesem Zeitpunkt sind die Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik Deutschland um über 15% gestiegen. Der Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung hat sich daher für eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen ausgesprochen. Dementsprechend werden auch die Beträge für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, die sie jährlich zur Bestreitung ihrer Aufwendungen erhalten, angehoben.
Der Stadtverordnetenvorsteher
Heinrich Löwer