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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0634/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche prophylaktischen Maßnahmen ergreift die Stadt Marburg in Kindergärten und Schulen zur Bekämpfung der so genannten „Schweinegrippe" H1N1 über die sehr lobenswerten Händewaschanleitungen an den Waschbecken hinaus?

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Sachverhalt

Wie bekannt ist, ist eine Bekämpfung der Schweinegrippe/neuen Grippe/ Mexikogrippe nicht mehr möglich. Die ungezügelte Ausbreitung kann aber durch die Anwendung der einfachsten Hygienemaßnahmen zumindest eingedämmt werden.

 

Die Stadtverwaltung Marburg hat über die Verteilung von Hygieneanleitungen hinaus eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um im Falle einer höchsten Krisenstufe im Rahmen der sich entwickelnden Pandemie das öffentliche Leben soweit notwendig und möglich aufrecht zu erhalten. Die Maßnahmen sind ausschließlich geeignet, um den Schutz der Beschäftigten in diesem Fall sicherzustellen. Für den Schutz und die Information der Bürgerinnen und Bürger sind die Gesundheitsbehörden des Landkreises, des Landes und des Bundes zuständig.

 

Folgende Maßnahmen wurden in der Stadtverwaltung eingeleitet:

 

·     Aufruf an alle Beschäftigten, sich gegen die saisonale Grippe schutzimpfen zu lassen;

·            Kontaktaufnahme und Informationsaustausch mit den maßgeblichen Gesundheitsbehörden (Fachbereich Gesundheit des Landkreises Marburg-Biedenkopf);

·            Veröffentlichung von Informationen zur Schweinegrippe und dem richtigen Verhalten im Gemeinsamen Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung;

·            Koordination der Pandemieplanung durch einen sich regelmäßig treffenden Arbeitskreis mit Beschäftigten aus Stadtverwaltung, Stadtwerken und Dienstleistungsbetrieb; Benennung von „Pandemiekoordinatoren" (Betriebsärztin der Stadt, Fachkraft für Arbeitssicherheit der Stadt);

·            Festlegung des Personenkreises, der im Falle einer höchsten Krisenstufe mit Beschränkung des öffentlichen Lebens weiter arbeiten soll, um eine Grundversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und der die im Rahmen der obersten Krisenstufe notwendigen Arbeiten durchzuführen hat.

·            Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für diesen Personenkreis (Handschutz, Atemschutz, antivirale Grippemittel, Vollschutzanzüge, Desinfektionsmitteln zur Handreinigung) durch den Fachdienst Brandschutz;

·     Über die Betriebsärztin Kontaktaufnahme mit Gesundheitsbehörden und Anzeige des Impfbedarfs dieses Personenkreises gegen die Neue Grippe unter dem Vorbehalt, dass dieser Impfstoff überhaupt zur Verfügung gestellt wird;

·            Verschriftlichung von allen Maßnahmen im Rahmen eines „Kommunalen Pandemieplans"

 

Mit Stand vom 16. September 2009 wird auf Seiten der Gesundheitsbehörden festgestellt, dass die erste Welle der Pandemie nachlässt, daher wurde bisher außer der Veröffentlichung von Informationen, die Hinweise auf die Grippeschutzimpfung und die Hygienetipps enthalten, keine weitere Maßnahme für notwendig erachtet. Zurzeit sind auch in Schulen, Kindergärten und -tagesstätten oder innerhalb der Verwaltung keine über das normale Maß hinausgehenden Desinfektionsmaßnahmen notwendig.

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