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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0634/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Sonja Sell (Nr. 2 10/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
25.09.2009
|
Sachverhalt
Wie
bekannt ist, ist eine Bekämpfung der Schweinegrippe/neuen Grippe/ Mexikogrippe
nicht mehr möglich. Die ungezügelte Ausbreitung kann aber durch die Anwendung
der einfachsten Hygienemaßnahmen zumindest eingedämmt werden.
Die
Stadtverwaltung Marburg hat über die Verteilung von Hygieneanleitungen hinaus
eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um im Falle einer höchsten Krisenstufe im
Rahmen der sich entwickelnden Pandemie das öffentliche Leben soweit notwendig
und möglich aufrecht zu erhalten. Die Maßnahmen sind ausschließlich geeignet,
um den Schutz der Beschäftigten in diesem Fall sicherzustellen. Für den Schutz
und die Information der Bürgerinnen und Bürger sind die Gesundheitsbehörden des
Landkreises, des Landes und des Bundes zuständig.
Folgende
Maßnahmen wurden in der Stadtverwaltung eingeleitet:
· Aufruf an alle Beschäftigten, sich
gegen die saisonale Grippe schutzimpfen zu lassen;
· Kontaktaufnahme und
Informationsaustausch mit den maßgeblichen Gesundheitsbehörden (Fachbereich
Gesundheit des Landkreises Marburg-Biedenkopf);
· Veröffentlichung von Informationen
zur Schweinegrippe und dem richtigen Verhalten im Gemeinsamen Mitteilungsblatt
der Stadtverwaltung;
· Koordination der Pandemieplanung
durch einen sich regelmäßig treffenden Arbeitskreis mit Beschäftigten aus
Stadtverwaltung, Stadtwerken und Dienstleistungsbetrieb; Benennung von
„Pandemiekoordinatoren" (Betriebsärztin der Stadt, Fachkraft für
Arbeitssicherheit der Stadt);
· Festlegung des Personenkreises, der
im Falle einer höchsten Krisenstufe mit Beschränkung des öffentlichen Lebens
weiter arbeiten soll, um eine Grundversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen
und der die im Rahmen der obersten Krisenstufe notwendigen Arbeiten
durchzuführen hat.
· Beschaffung von persönlicher
Schutzausrüstung für diesen Personenkreis (Handschutz, Atemschutz, antivirale
Grippemittel, Vollschutzanzüge, Desinfektionsmitteln zur Handreinigung) durch
den Fachdienst Brandschutz;
· Über die Betriebsärztin
Kontaktaufnahme mit Gesundheitsbehörden und Anzeige des Impfbedarfs dieses
Personenkreises gegen die Neue Grippe unter dem Vorbehalt, dass dieser
Impfstoff überhaupt zur Verfügung gestellt wird;
· Verschriftlichung von allen
Maßnahmen im Rahmen eines „Kommunalen Pandemieplans"
Mit
Stand vom 16. September 2009 wird auf Seiten der Gesundheitsbehörden
festgestellt, dass die erste Welle der Pandemie nachlässt, daher wurde bisher
außer der Veröffentlichung von Informationen, die Hinweise auf die
Grippeschutzimpfung und die Hygienetipps enthalten, keine weitere Maßnahme für
notwendig erachtet. Zurzeit sind auch in Schulen, Kindergärten und
-tagesstätten oder innerhalb der Verwaltung keine über das normale Maß
hinausgehenden Desinfektionsmaßnahmen notwendig.
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