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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0653/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt 2009
hier: Produkt/Budget 515810 "Kindertagesbetreuung"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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27.10.2009
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Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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30.10.2009
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Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten zu beschließen:
1. Gem. § 114g Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt / investiv / Produkt 515810 „Kindertagesbetreuung“ bis zu 36.300 € zugestimmt.
2. Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Einsparungen im selben Produkt bei der Investitionsnummer I 581.005.9 „Ausstattungen KiGa Erfurter Straße“.
- Der Stadtverordnetenversammlung ist
hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Das
Land Hessen hatte der Stadt Marburg für 2009 Investitionsmittel des Bundes von
764.723 € für den Ausbau von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder in
Aussicht gestellt. Daraufhin sind im Haushalt 2009 (gerundete) 764.000 € unter
der Investitionsnummer I 581.001.9 als Einzahlung veranschlagt.
Ein
Teil dieser Mittel in Höhe von 36.300 € ist allerdings an Tagespflegepersonen
für deren Beitrag zum Ausbau der Betreuungsplätze weiterzuleiten.
Eine
einfache „Rotabsetzung“ beim Bundeszuschuss kommt nach den gesetzlichen
Bestimmungen der GemHVO Doppik nicht in Betracht. Stattdessen muss der Haushalt
die Weiterleitung der Bundesmittel als Auszahlung ausweisen.
Versehentlich
ist es versäumt worden, diese Weiterleitung im Haushalt zu veranschlagen, so
dass nunmehr mit dem Instrument einer außerplanmäßigen Ausgabe die notwendige
haushaltsrechtliche Ermächtigung zu schaffen ist.
Die
im Beschlusstenor genannte Ausstattung für den Kindergarten Erfurter Straße
kann als Deckung herangezogen werden, weil von den veranschlagten 100.000 € in
diesem Jahr voraussichtlich nur ca. 20.000 € tatsächlich zur Zahlung fällig
werden.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister