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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0654/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufnahme eines Darlehens aus dem Hessischen Investitionsfonds Abt. B
hier: Schulbaupauschale 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Entscheidung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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27.10.2009
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Beschlussvorschlag
Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:
Zur Finanzierung von Schulbauinvestitionen wird bei der Landesbank Hessen-
Thüringen ein Darlehen mit verkürzter Ansparzeit aus dem Hessischen Investitionsfonds -Abt. B- in Höhe von 401.000 aufgenommen. Das Darlehen weist folgende Konditionen auf:
Zinssatz:
Das Darlehen ist zinsfrei.
Tilgung:
Das Darlehen ist jährlich mit 5 % zu tilgen. Dies entspricht 40 Halbjahresraten in Höhe von je 10.025 .
Ansparverpflichtung:
Vor Auszahlung des Darlehens müssen 20 % der Darlehenssumme angespart
werden. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 80.200 , zu leisten in 8 Halbjahresraten in Höhe von je 10.025 .
Sonderbeitrag:
Bei einer vorzeitigen Auszahlung des Darlehens vor Ablauf der regulären Ansparzeit von vier Jahren sind für jedes Jahr 2,5 % der Darlehenssumme im Anschluss an die vertragliche Tilgungszeit zu erbringen.
Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von diesem Beschluss Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Marburg erhält auch in diesem Jahr wieder ein zinsloses Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds als Schulbaupauschale. Sie dient der nicht projektgebundenen Förderung von Investitionen im Schulbereich.
Da das Darlehen zinslos ist, ist es trotz der zu leistenden Ansparraten und des evtl. zu erbringenden Sonderbeitrages immer noch günstiger als ein Kredit vom allgemeinen Kapitalmarkt, so dass es auf jeden Fall in Anspruch genommen werden sollte.
In der Doppik haben die Aufnahme und die Abwicklung eines solchen Darlehens Auswirkungen auf beide Teilhaushalte. Der Finanzhaushalt wird in den ersten vier Jahren mit den Zahlungen der Ansparraten belastet. Sind die Ansparraten vollständig geleistet, erfolgt die Auszahlung, und der Finanzhaushalt wird dadurch in Höhe der Darlehenssumme begünstigt.
In den ersten vier Jahren bleibt der Ergebnishaushalt von der Darlehensaufnahme unberührt.
Es gibt jedoch für die Behandlung der Ansparraten eine Sonderregelung. Die Ansparraten müssen in der Bilanz als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert werden. Dieser Bilanzposten wird anschließend über die Laufzeit des Darlehens, beginnend mit dem Jahr der ersten Tilgungsrate, als lfd. Aufwand aufgelöst. Dadurch wird der Ergebnishaushalt in den folgenden 20 Jahren mit jährlich 4.010 , insgesamt also wieder mit 80.200 , belastet.
Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Darlehensaufnahme sind erfüllt.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlagen
Ausdruck vom: 29.09.2009
Seite: 2/2
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