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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0128/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg;*Gewerbegebietsentwicklung Michelbach-Süd, Görzhäuser Hof II*- Beschluss der Rahmenplanung*
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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13.03.2002
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.03.2002
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Sachverhalt
Begründung:
Das
Bauleitplanverfahren für das Gewerbe-/Industriegebiet Görzhäuser Hof II wurde
formell mit den Stadtverordneten-Beschlüssen vom 15.12.2000 zur Änderung des
Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Im
Zuge der Beschlussfassung wurde auch der „Werkstattbericht“ des Rahmenplanes
für das zu entwickelnde Gewerbe-/Industriegebiet vorgestellt. In diesem
„Werkstattbericht“ wurden die zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Kenntnisse
(regionalplanerische und landschaftsplanerische Vorgaben, ökologische
Rahmenbedingungen, erste städtebauliche Grundideen) zusammenfassend
aufgearbeitet und präsentiert.
Nicht nur
wegen der besonderen Größenverhältnisse des Untersuchungsgebietes (insgesamt
ca. 35 ha), sondern insbesondere infolge der Lageverhältnisse und der schon zum
damaligen Zeitpunkt absehbaren Vielzahl der Planungsdeterminanten, bietet das
Instrument des Rahmenplans i. d. F. die ideale Plattform zur Herleitung und
Begründung eines städtebaulichen Entwurfs.
In dem
vorliegenden Rahmenplan sind beispielsweise Fragestellungen hinsichtlich
Entwässerung, Klima, Windkraftnutzung, Erschließung, Eingriffe in den
Naturhaushalt und nicht zuletzt des Städtebaues mit höherer Konkretisierung
gegenüber dem „Werkstattbericht“ dargestellt. Besonders hervorzuheben sind
folgende Erkenntnisse, deren inhaltliche Herleitung im Rahmenplan detailliert
beschrieben ist:
1. Das
Gebiet sollte von der K 79 mittels Stichstraßen erschlossen werden. Dadurch ist
eine schrittweise Erschließung möglich.
2. Aus
topografischen Gründen sind die Gebäude hangparallel zu errichten und in ihrer
Höhenentwicklung zu differenzieren.
3. Die
Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Das Oberflächenwasser wird über den
Görzhäuser Bach und Rückhaltungen dem Michelbach zugeführt.
4. Der
Geländeeinschnitt des Bachtales bietet sich für den naturschutzrechtlichen
Ausgleich an. Die Talmulde und das dort vorhandene Fließgewässser („Görzhäuser
Bach“) wird entsprechend der Ergebnisse der Fachgutachten freigehalten bzw. renaturiert
und als breite Grünzone von jeglicher baulicher Nutzung freigehalten.
5. Die
entstehenden Bauflächen sind im Hinblick auf die Zulässigkeit von Emissionen in
einem gewerblichen Bereich (GE-Gebiet) und einem Industriebereich (GI-Gebiet)
zu gliedern. Immissionskonflikte sind wegen der isolierten Lage nicht zu
erwarten. Die einzelnen Bauflächen sind in Nord-Süd-Richtung durch eine Zäsur
zu untergliedern.
6. Das
Spektrum zulässiger Betriebe ist auf Betriebe auszurichten, die von der Nähe zu
den Behring-Folgefirmen profitieren.
Daneben
bietet das Gebiet gute Standortbedingungen für ein naturwissenschaftliches
Technologiezentrum. Diese Gebietsprofilierung entspricht dem
Stadtverordnetenbeschluss vom 15.12.2000 und der Besonderheit des Standortes.
7. Eine
städtebauliche Entwicklung westlich des Taleinschnittes des Görzhäuser Baches
ist unter ökologischen, landschaftsplanerischen und erschließungstechnischen
Aspekten (u. a. zusätzliche Erschließung von der L 3092 notwendig) höchst
problematisch. Das Gebiet sollte allenfalls als eine langfristige Optionsfläche
eingestuft werden. Für die gewerblich/industrielle Entwicklung stünden demnach
ca. 20 ha zur Verfügung (+ 7 ha Ausgleichsflächen im Talraum und Wald).
Der
Rahmenplan wurde im Auftrag des Magistrates der Universitätsstadt Marburg, Amt
für Stadtentwicklung und städtebauliche Planungen von der SEG erarbeitet; diese
Arbeit ist Bestandteil eines noch abzuschließenden Vertrages zwischen der Stadt
Marburg und der SEG.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
Anlage
Rahmenplan
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