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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0128/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

·     Der Rahmenplan zur Gewerbe- und Industriegebietsentwicklung Michelbach-Süd, Görzhäuser Hof II wird zur Kenntnis genommen.

·     Der Rahmenplan bildet die Grundlage für weitere Planungen in diesem Bereich.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Das Bauleitplanverfahren für das Gewerbe-/Industriegebiet Görzhäuser Hof II wurde formell mit den Stadtverordneten-Beschlüssen vom 15.12.2000 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Im Zuge der Beschlussfassung wurde auch der „Werkstattbericht“ des Rahmenplanes für das zu entwickelnde Gewerbe-/Industriegebiet vorgestellt. In diesem „Werkstattbericht“ wurden die zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Kenntnisse (regionalplanerische und landschaftsplanerische Vorgaben, ökologische Rahmenbedingungen, erste städtebauliche Grundideen) zusammenfassend aufgearbeitet und präsentiert.

 

Nicht nur wegen der besonderen Größenverhältnisse des Untersuchungsgebietes (insgesamt ca. 35 ha), sondern insbesondere infolge der Lageverhältnisse und der schon zum damaligen Zeitpunkt absehbaren Vielzahl der Planungsdeterminanten, bietet das Instrument des Rahmenplans i. d. F. die ideale Plattform zur Herleitung und Begründung eines städtebaulichen Entwurfs.

 

In dem vorliegenden Rahmenplan sind beispielsweise Fragestellungen hinsichtlich Entwässerung, Klima, Windkraftnutzung, Erschließung, Eingriffe in den Naturhaushalt und nicht zuletzt des Städtebaues mit höherer Konkretisierung gegenüber dem „Werkstattbericht“ dargestellt. Besonders hervorzuheben sind folgende Erkenntnisse, deren inhaltliche Herleitung im Rahmenplan detailliert beschrieben ist:

 

1.      Das Gebiet sollte von der K 79 mittels Stichstraßen erschlossen werden. Dadurch ist eine schrittweise Erschließung möglich.

 

2.         Aus topografischen Gründen sind die Gebäude hangparallel zu errichten und in ihrer Höhenentwicklung zu differenzieren.

 

3.   Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Das Oberflächenwasser wird über den Görzhäuser Bach und Rückhaltungen dem Michelbach zugeführt.

 

4.   Der Geländeeinschnitt des Bachtales bietet sich für den naturschutzrechtlichen Ausgleich an. Die Talmulde und das dort vorhandene Fließgewässser („Görzhäuser Bach“) wird entsprechend der Ergebnisse der Fachgutachten freigehalten bzw. renaturiert und als breite Grünzone von jeglicher baulicher Nutzung freigehalten.

 

5.   Die entstehenden Bauflächen sind im Hinblick auf die Zulässigkeit von Emissionen in einem gewerblichen Bereich (GE-Gebiet) und einem Industriebereich (GI-Gebiet) zu gliedern. Immissionskonflikte sind wegen der isolierten Lage nicht zu erwarten. Die einzelnen Bauflächen sind in Nord-Süd-Richtung durch eine Zäsur zu untergliedern.

 

6.   Das Spektrum zulässiger Betriebe ist auf Betriebe auszurichten, die von der Nähe zu den Behring-Folgefirmen profitieren.

 

      Daneben bietet das Gebiet gute Standortbedingungen für ein naturwissenschaftliches Technologiezentrum. Diese Gebietsprofilierung entspricht dem Stadtverordnetenbeschluss vom 15.12.2000 und der Besonderheit des Standortes.

 

7.   Eine städtebauliche Entwicklung westlich des Taleinschnittes des Görzhäuser Baches ist unter ökologischen, landschaftsplanerischen und erschließungstechnischen Aspekten (u. a. zusätzliche Erschließung von der L 3092 notwendig) höchst problematisch. Das Gebiet sollte allenfalls als eine langfristige Optionsfläche eingestuft werden. Für die gewerblich/industrielle Entwicklung stünden demnach ca. 20 ha zur Verfügung (+ 7 ha Ausgleichsflächen im Talraum und Wald).

 

 

Der Rahmenplan wurde im Auftrag des Magistrates der Universitätsstadt Marburg, Amt für Stadtentwicklung und städtebauliche Planungen von der SEG erarbeitet; diese Arbeit ist Bestandteil eines noch abzuschließenden Vertrages zwischen der Stadt Marburg und der SEG.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

Anlage

Rahmenplan

 

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