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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0695/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen:

 

Von der beigefügten Genehmigung des I. Nachtragshaushaltes 2009 und der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 5. Oktober 2009 wird Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Regierungspräsidium Gießen als Aufsichtsbehörde hat

 

-           den in § 3 der Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Marburg für das Haushaltsjahr 2009 ausgewiesenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

 

genehmigt.

 

Diese Genehmigung mit der Begleitverfügung des Regierungspräsidiums wird der Stadtverordnetenversammlung hiermit nach § 50 Abs. 3 HGO zur Kenntnis gegeben.

 

Der im § 2 der Nachtragshaushaltssatzung ausgewiesene zusätzliche Betrag der Kredite resultiert aus den Maßnahmen, die durch das Sonderinvestitionsprogramm des Landes Hessen und durch das Konjunkturpaket II des Bundes gefördert werden. Diese Kreditaufnahmen gelten nach §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Anwendung kommunalrechtlicher Vorschriften bei der Umsetzung des Hessischen Sonderinvestitionsprogrammgesetzes kraft Gesetzes als genehmigt.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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