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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0715/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (Nr. 10 10/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.10.2009
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Sachverhalt
„Spartaxen"
sind rechtlich Mietwagen und keine Taxen.
Die
Straßenverkehrsordnung und das Personenbeförderungsrecht sehen besondere Rechte
und Pflichten nur für Taxen vor. Dazu gehören z.B. die Beförderungspflicht,
Taxenstände und die besondere Ausstattung der Fahrzeuge.
Für
Mietwagen existieren keine Sonderpflichten, aber auch keine Sonderrechte.
In
der Satzung über die Zulässigkeit des Fahrverkehrs in der Oberstadt sind in
Anlehnung an die Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts von der Sperrung nur
der Linienverkehr der Stadtwerke, Taxen und Schwerbehinderte mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung und bundeseinheitlichem blauen Ausweis
ausgenommen.
Es
ist zutreffend, dass die sogenannten „Spartaxen" die Oberstadt während der
Sperrzeiten nicht befahren dürfen.