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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0133/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

die beigefügte Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs sowie die Archivierung städtischen Archivgutes

 

zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Notwendigkeit, eine Archivsatzung zu verabschieden, ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Hess. Archivgesetz. Dort ist festgelegt, dass die Gemeinden, Landkreise und kommunalen Verbände die Archivierung ihres Archivgutes im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und nach den im Hess. Archivgesetz vorgegebenen Grundsätzen durch Satzung regeln.

§ 19 Hess. Archivgesetz legt die Regelungsbefugnisse für die Staatsarchive des Landes Hessen fest. Auf dieser Rechtsgrundlage wurde die Benutzungsordnung für die hessischen Staatsarchive vom 11. März 1997 erlassen.

 

Das Stadtarchiv Marburg ist bereits seit 1988 als Dienststelle eingerichtet. Eine Archivsatzung liegt jedoch bisher noch nicht vor. Da der Hessische Datenschutzbeauftragte inzwischen mehrfach auf öffentlichen Veranstaltungen die Verabschiedung kommunaler Archivsatzungen angemahnt hat, wurde auf der Grundlage des Hess. Archivgesetzes sowie in Anlehnung an die o. a. Benutzungsordnung für die Staatsarchive des Landes Hessen und der vom Hessischen Städtetag ausgearbeiteten Mustersatzung über die Aufgaben und die Benutzung eines Stadtarchivs sowie die Archivierung kommunalen Archivgutes der vorliegende Satzungsentwurf erstellt.

 

Der Satzungsentwurf legt fest, dass im Hessischen Staatsarchiv Marburg deponierte Unterlagen des Stadtarchivs dort zu benutzen sind und die Benutzung sich nach der dortigen Benutzungsordnung richtet. Damit ist sichergestellt, dass durch die Auslagerung von Unterlagen des Stadtarchivs in das Staatsarchiv kein zusätzlicher personeller Aufwand für die Stadt Marburg bei deren Benutzung entsteht.

 

Es wird gebeten, die beigefügte Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs sowie die Archivierung städtischen Archivgutes zu beschließen.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage

 

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