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Ratsinformation
Beschlussvorlage Magistrat - VO/0134/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf von Grundstücksfläche im Bereich des Wohngebäudes Ziegelstraße 5 in Mar-burg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Magistrat
- Federführend:
- Liegenschaftsamt
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
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|
●
Erledigt
|
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Entscheidung
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17.04.2002
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Stadt Marburg veräußert an Frau Gerlind Dobberstein, Ziegelstr. 5 in 35037
Marburg eine noch abzumessende Teilfläche von etwa 30 qm aus den Grundstücken
Gemarkung Marburg, Flur 22, Flurstücke
31/22 und 239/31.
Der
Verkaufspreis beträgt pauschal 2.300,-- €. Darüber hinaus hat Frau Dobberstein
die Notar- und Gerichtskosten zu tragen.
Der
Verkaufserlös ist bei Haushaltsstelle 2.8800.340000.1 zu vereinnahmen.
Sachverhalt
Begründung:
Der
Magistrat der Stadt Marburg hat in der Sitzung am 6. August 2001 beschlossen,
an Frau Gerlind Dobberstein eine Teilfläche von etwa 35 qm aus dem
Straßengrundstück
Gemarkung Marburg, Flur 22, Flurstück 239/31
zu veräußern.
Auch der Fachausschuss hat sich in der Sitzung am 19. September 2001 einstimmig
für einen Verkauf ausgesprochen.
Beim
Abmarkungstermin Anfang Dezember hat Frau Dobberstein gebeten, zu prüfen, ob
sie auch die städtische Fläche vor der Garage miterwerben könne. Ihr wurde
seinerzeit eine Prüfung zugesagt. Dieses Verfahren ist inzwischen
abgeschlossen. Es wurden aus der Verwaltung heraus keine Bedenken gegen den
Verkauf auch dieser Fläche vorgetragen. Allerdings ist beim Verkauf dieser
Fläche zu berücksichtigen, dass sie von der gemeinsamen
Kanalhausanschlussleitung der oberhalb gelegenen Wohngebäude Ziegelstr. 7 und 9
tangiert wird. In Verbindung mit dem Verkauf erfolgt zur rechtlichen
Absicherung des Leitungsbestandes die Eintragung von Grunddienstbarkeiten
zugunsten dieser Wohngebäude.
Mit dem
Verkauf der Fläche wird Frau Dobberstein in die Lage versetzt, die Zufahrt zu
der ihr gehörenden Garage zu sichern. In der Vergangenheit war sie hier mehr
oder weniger regelmäßig durch Fremdparker blockiert.
Der
Verkaufspreis wurde zumindest annähernd abgeleitet aus dem schon beschlossenen
sozusagen ersten Verkaufsgeschäft. Beim ersten Verkaufsgeschäft wurde
umgerechnet 73,04 €/qm angesetzt. Jetzt sind es umgerechnet 76,69 €/qm.
Allerdings lässt sich der tatsächliche Verkaufspreis pro Quadratmeter
Grundstücksfläche erst dann ausrechnen, wenn das Ergebnis der katasteramtlichen
Teilungsvermessung vorliegt. Er kann sich somit noch geringfügig verschieben.
Es wird
gebeten, dieser Vorlage zuzustimmen.
Egon
Vaupel
Bürgermeister
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