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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Magistrat - VO/0134/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadt Marburg veräußert an Frau Gerlind Dobberstein, Ziegelstr. 5 in 35037 Marburg eine noch abzumessende Teilfläche von etwa 30 qm aus den Grundstücken

 

Gemarkung Marburg, Flur 22, Flurstücke 31/22 und 239/31.

 

Der Verkaufspreis beträgt pauschal 2.300,-- €. Darüber hinaus hat Frau Dobberstein die Notar- und Gerichtskosten zu tragen.

 

Der Verkaufserlös ist bei Haushaltsstelle 2.8800.340000.1 zu vereinnahmen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Magistrat der Stadt Marburg hat in der Sitzung am 6. August 2001 beschlossen, an Frau Gerlind Dobberstein eine Teilfläche von etwa 35 qm aus dem Straßengrundstück

 

Gemarkung Marburg, Flur 22, Flurstück 239/31

 

zu veräußern. Auch der Fachausschuss hat sich in der Sitzung am 19. September 2001 einstimmig für einen Verkauf ausgesprochen.

 

Beim Abmarkungstermin Anfang Dezember hat Frau Dobberstein gebeten, zu prüfen, ob sie auch die städtische Fläche vor der Garage miterwerben könne. Ihr wurde seinerzeit eine Prüfung zugesagt. Dieses Verfahren ist inzwischen abgeschlossen. Es wurden aus der Verwaltung heraus keine Bedenken gegen den Verkauf auch dieser Fläche vorgetragen. Allerdings ist beim Verkauf dieser Fläche zu berücksichtigen, dass sie von der gemeinsamen Kanalhausanschlussleitung der oberhalb gelegenen Wohngebäude Ziegelstr. 7 und 9 tangiert wird. In Verbindung mit dem Verkauf erfolgt zur rechtlichen Absicherung des Leitungsbestandes die Eintragung von Grunddienstbarkeiten zugunsten dieser Wohngebäude.

 

Mit dem Verkauf der Fläche wird Frau Dobberstein in die Lage versetzt, die Zufahrt zu der ihr gehörenden Garage zu sichern. In der Vergangenheit war sie hier mehr oder weniger regelmäßig durch Fremdparker blockiert.

 

Der Verkaufspreis wurde zumindest annähernd abgeleitet aus dem schon beschlossenen sozusagen ersten Verkaufsgeschäft. Beim ersten Verkaufsgeschäft wurde umgerechnet 73,04 €/qm angesetzt. Jetzt sind es umgerechnet 76,69 €/qm. Allerdings lässt sich der tatsächliche Verkaufspreis pro Quadratmeter Grundstücksfläche erst dann ausrechnen, wenn das Ergebnis der katasteramtlichen Teilungsvermessung vorliegt. Er kann sich somit noch geringfügig verschieben.

 

Es wird gebeten, dieser Vorlage zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Bürgermeister

 

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