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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0796/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

1. Gem. § 114g Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt / investiv / Produkt 665010 „Planen, Bauen und Unterhaltung von stadteigenen Bauten einschließlich Haustechnik und Energie“ bis zu 26.300 € zugestimmt.

 

2. Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Einsparungen im selben Produkt bei der Investitionsnummer I650.030.9 „Vorbereitung von Baumaßnahmen“.

                 

 3.   Mit dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

4. Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Ausbildungsbetrieb „Bistro A Capella“ und der dazugehörige Dorfladen im Stadtwald musste aufgrund von Feuchtigkeitsschäden geschlossen werden. Die Mitarbeiter der JUKO bereiten dort täglich 180 Essen für die Schülerinnen und Schüler der Theodor-Heuss-Schule und ca. 60 Essen für Besucher des Bistros (Beschäftigte der ansässigen Firmen im Stadtwald).

 

Mit Schreiben vom 27. Oktober 2009 hat der Verein um einen Zuschuss zu den Renovierungskosten und dem Einbau eines erforderlichen Fettabscheiders für den Küchenbetrieb gebeten.

 

Nach Ermittlungen des Architekturbüros Metzker/Mechsner-Spangenberg/Bonsa, Marburg, vom 27. Oktober 2009, betragen die Baukosten insgesamt 26.300 €. Die Kosten der jeweiligen Maßnahme wurden Ausschreibung an den günstigsten Bieter vergeben. Die Angebote wurden durch den Fachdienst Hochbau geprüft und sind baufachlich korrekt.

 

Zur Zeit werden die umfangreichen Renovierungsarbeiten durchgeführt, die voraussichtlich erst Ende dieses Jahres beendet sind. Die Mittagsversorgung für die Schülerinnen und Schüler ist gewährleistet, die Zubereitung der Essen erfolgt in der Cafeteria der Theodor-Heuss-Schule.

 

Die Deckung des Zuschusses kann aus der Investitionsnummer I650.030.9, Vorbereitung von Baumaßnahmen, des Fachdienstes Hochbau erfolgen.

 

Der Zuschuss wird nach Ausführung der Arbeiten und Prüfung durch den Fachdienst Hochbau ausgezahlt.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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