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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0141/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier:Neufestsetzung der Entgelte für die Benutzung des Freibades der Universitätsstadt Marburg für die Sommersaison 2002
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Frau Feußner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
26.04.2002
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
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|
23.04.2002
|
Sachverhalt
Begründung:
Die
Entgelte für die Benutzung der städtischen Hallenbäder wurden durch Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 24. August 2001 neu festgesetzt und sind
zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Die ursprüngliche Vorlage beinhaltete auch
die Neufestsetzung der Entgelte für das Freibad. In der Magistratssitzung vom
06.08.2001 wurde die Vorlage dahingehend geändert, dass die Entgeltfestsetzung
für das Freibad zurückgestellt wurde und lediglich die Vorlage bezüglich
Entgelte für die Benutzung der städtischen Hallenbäder an die
Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet wurde.
Zwar
wurde bereits bei der Erstellung der Vorlage erwogen, dass eine Neufassung der
Entgeltordnung für das Freibad erst mit der Inbetriebnahme des neuen Bades am
Trojedamm sinnvoll wäre, doch die Währungsumstellung zum 1.1.2002 und die damit
verbundene Umrechnung und Anpassung von DM in EURO erlaubte keine zeitliche
Verschiebung der Änderung bis zur Inbetriebnahme des neuen Bades.
In der
Diskussion um die Vorlage wurde schließlich in der Magistratssitzung vom
06.08.2001 festgelegt, dass für das Jahr 2002 für das Sommerbad eine
Sondergebührenfestsetzung vorzunehmen sei. Diese Forderung wurde damit
begründet, dass zur Freibadsaison 2002 die Bauarbeiten am Hallenbad noch in vollem Gange seien
und der Freibadbetrieb durch
Bauzäune etc. erheblich beeinträchtigt sein werde. Eine Neufestsetzung der
Entgelte für das Freibad in der ursprünglich geplanten Höhe sei daher zu diesem
Zeitpunkt nicht gerechtfertigt. Vielmehr sollten ab 2003 die dann zukünftig
vorzusehenden Entgelte für die Hallen- und Freibadbenutzung während der
Sommerzeit festgelegt werden.
Der
vorliegende Entwurf stellt die geforderte Sonderentgeltfestsetzung dar.
Gegenüber den bisher geltenden und in 1994 beschlossenen Tarifen ergibt sich
aus der Preisrundung in EURO eine Verbilligung der Eintrittspreise um 2,21%.
Damit
dürften den besonderen Umständen für die diesjährige Badesaison – wie rege
Bautätigkeit, Lärmbelästigung, teilweise nicht nutzbare Liegewiese etc. – genügend
Rechnung getragen worden sein.
Es ist
beabsichtigt, die Entgeltgestaltung für das nächste Jahr noch vor den
Sommerferien zur Entscheidung vorzulegen.
Es wird
gebeten, die beigefügte Entgeltordnung zu beschließen.
Dietrich
Möller Egon
Vaupel
Oberbürgermeister Bürgermeister
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