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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0141/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

die beigefügte Entgeltordnung für die Benutzung des Freibades der Universitätsstadt Marburg  für die Sommersaison 2002

 

zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Entgelte für die Benutzung der städtischen Hallenbäder wurden durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24. August 2001 neu festgesetzt und sind zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Die ursprüngliche Vorlage beinhaltete auch die Neufestsetzung der Entgelte für das Freibad. In der Magistratssitzung vom 06.08.2001 wurde die Vorlage dahingehend geändert, dass die Entgeltfestsetzung für das Freibad zurückgestellt wurde und lediglich die Vorlage bezüglich Entgelte für die Benutzung der städtischen Hallenbäder an die Stadtverordnetenversammlung weitergeleitet wurde.

 

Zwar wurde bereits bei der Erstellung der Vorlage erwogen, dass eine Neufassung der Entgeltordnung für das Freibad erst mit der Inbetriebnahme des neuen Bades am Trojedamm sinnvoll wäre, doch die Währungsumstellung zum 1.1.2002 und die damit verbundene Umrechnung und Anpassung von DM in EURO erlaubte keine zeitliche Verschiebung der Änderung bis zur Inbetriebnahme des neuen Bades.

 

In der Diskussion um die Vorlage wurde schließlich in der Magistratssitzung vom 06.08.2001 festgelegt, dass für das Jahr 2002 für das Sommerbad eine Sondergebührenfestsetzung vorzunehmen sei. Diese Forderung wurde damit begründet, dass zur Freibadsaison 2002 die Bauarbeiten  am Hallenbad noch in vollem Gange seien und der  Freibadbetrieb durch Bauzäune etc. erheblich beeinträchtigt sein werde. Eine Neufestsetzung der Entgelte für das Freibad in der ursprünglich geplanten Höhe sei daher zu diesem Zeitpunkt nicht gerechtfertigt. Vielmehr sollten ab 2003 die dann zukünftig vorzusehenden Entgelte für die Hallen- und Freibadbenutzung während der Sommerzeit  festgelegt werden.

 

Der vorliegende Entwurf stellt die geforderte Sonderentgeltfestsetzung dar. Gegenüber den bisher geltenden und in 1994 beschlossenen Tarifen ergibt sich aus der Preisrundung in EURO eine Verbilligung der Eintrittspreise um 2,21%.

 

Damit dürften den besonderen Umständen für die diesjährige Badesaison – wie rege Bautätigkeit, Lärmbelästigung, teilweise nicht nutzbare Liegewiese etc. – genügend Rechnung getragen worden sein.

Es ist beabsichtigt, die Entgeltgestaltung für das nächste Jahr noch vor den Sommerferien zur Entscheidung vorzulegen.

 

Es wird gebeten, die beigefügte Entgeltordnung zu beschließen.

 

 

 

 

Dietrich Möller                                                                         Egon Vaupel

Oberbürgermeister                                                                 Bürgermeister

 

 

 

Anlage

 

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