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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/0843/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Unterrichtung der Eigentümer von Baudenkmälern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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10.12.2009
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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18.12.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß Hessischem
Denkmalschutzgesetz § 10 und Erlass des Hess. Ministeriums für Wissenschaft und
Kunst St.Anz. 22/2005 S. 1904 Punkt e 4 wird der Magistrat gebeten, allen
Besitzer(inne)n von Baudenkmälern (KD) oder Eigentümern, deren Gebäude sich in
einer denkmalgeschützten Gesamtanlage befinden (GA) (siehe Deklaratorische
Liste), unverzüglich in geeigneter Weise diese Denkmaleigenschaft bekannt zu
machen, auch wenn die Denkmaltopographie noch nicht veröffentlicht vorliegt.
Sachverhalt
Begründung
Die Veröffentlichung der
Denkmaltopographie Marburg Teil II kann nach schriftlicher Mitteilung der Hess.
Landesregierung aufgrund der angespannten Haushaltslage in absehbarer Zeit
nicht erfolgen. Nach einer Bearbeitungszeit von 18 Jahren und angesichts der
Tatsache, dass bereits vor drei Jahren das Typoskript durch das Landesamt für
Denkmalpflege in Wiesbaden zur Veröffentlichung erstellt wurde, ist es nun
geboten, Rechtssicherheit für die Betroffenen herzustellen.
Alle Besitzer(innen) eines
Kulturdenkmals oder Eigentümer(innen), deren Gebäude Teil einer
denkmalgeschützten Gesamtanlage sind, sollen deshalb ohne weiteren Aufschub in
geeigneter Weise davon unterrichtet werden.
Halise Adsan
Georg Fülberth
Astrid Kolter
Birgit Schäfer
Dr. Michael Weber
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