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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0850/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterrichtung des Haupt- und Finanzausschusses gem. § 28 GemHVO - Doppik über die Entwicklung der Budgets für die Produkte 515720 "Hilfen für junge Menschen und deren Familien" und 660010 "Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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15.12.2009
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Kenntnisnahme
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18.12.2009
|
Beschlussvorschlag
A. Der Haupt- und Finanzausschuss
wird gebeten,
gem. § 28 GemHVO -
Doppik von folgenden Informationen zur Entwicklung der Budgets Kenntnis zu
nehmen:
1. Für das
Produkt 515720 "Hilfen für junge Menschen und deren Familien" im
Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste werden derzeit Mehraufwendungen und
Mehrauszahlungen bis zur Höhe von ca. 2.100.000 € erwartet.
2. Für das
Produkt 660010 „Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke“ im
Fachdienst Bauverwaltung, Gebäudewirtschaft und Vermessung werden derzeit
Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen bis zur Höhe von 150.000 € erwartet.
3. Die
genannten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen sind nur der aktuelle Stand.
Sie können sich im weiteren Verlauf noch nach oben oder unten verändern.
B. Der Haupt- und
Finanzausschuss wird deshalb gebeten zu beschließen:
1. Zur
Deckung der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen von ca. 2.250.000 € in den
Budgets für die Produkte 515720 "Hilfen für junge Menschen und deren
Familien" und 660010 „Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke“
wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst und formal der
fachbereichsübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit
noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II
grundsätzlich zugestimmt.
2. Die
Deckung der am Ende des Jahres tatsächlichen Mehraufwendungen und
Mehrauszahlungen erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2009. Dann ist
auch zu entscheiden, ob die betreffenden Budgets im Jahr 2010 entsprechend
vorbelastet werden sollen.
3. Der
Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Nach § 28 GemHVO - Doppik ist die
Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet,
dass das geplante Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes oder des
Gesamtfinanzhaushaltes sich wesentlich verschlechtert.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen
ist jedoch der Haushaltsausgleich 2009 nicht gefährdet.
Der Magistrat hält es für seine
Pflicht, den Haupt- und Finanzausschuss über die im Tenor beschriebene
Situation zu informieren.
Zur Entwicklung in den Budgets der
betroffenen Fachdienste ist folgendes anzumerken:
Budget 515720 „Hilfen für junge
Menschen und deren Familien“
Das
Budget 515720 „Hilfen für junge Menschen und deren Familien“ umfasst 19 Konten
mit einem Gesamtvolumen von 7.287.100 Euro (Volumen nach 1. Nachtrag).
Das
Budget ist geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für
junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen
und artverwandte Hilfen sowie für damit in engem Zusammenhang stehende
Leistungen wie Kostenerstattungen an andere Jugendämter, insgesamt Leistungen
nach dem SGB VIII. Auf Gewährung all dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle
Rechtsansprüche.
Der dem
Fachbereich 5 „Kinder, Jugend, Familie“ zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe
zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende
Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet
und notwendig ist. Es handelt sich somit um Pflichtaufgaben.
Unter
Zugrundelegung der aktuellen Fallzahlen wurde nun im Fachdienst der tatsächlich
zu erwartende Gesamtbedarf per 31.12.2009 aus heutiger Sicht ermittelt. Es
ergibt sich danach ein erwarteter Fehlbedarf in Höhe von rd. 2.1 Mio. €.
Verantwortlich
für den Mehrbedarf ist u. a. eine seit Jahresbeginn feststellbare
Fallzahlsteigerung bei den zahlungsrelevanten Fällen von 391 auf 434. Hiervon
besonders betroffen sind die kostenintensiven Heimunterbringungen
(Jugendhilfeleistungen innerhalb Einrichtungen), bei denen ein Nettozugang von
26 Fällen (20,6 %) zu verzeichnen ist. Ein Nettozugang von 14 Fällen (17,3%)
ist bei den Jugendhilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen (z.B. Kinder in
Pflegefamilien) zu verzeichnen, wobei hier ein Trend hin zu Unterbringungen in
sog. Erziehungsstellen feststellbar ist, die hinsichtlich des Kostenvolumens
nahezu dem Umfang einer Heimunterbringung entsprechen.
Bei den
Honoraren für Jugend- und Familienhelfer ist neben Nettofallzahlsteigerungen
(5,1%) der sich fortsetzende Trend, weg von der Inanspruchnahme kostengünstiger
Honorarkräfte hin zu der notwendig werdenden Inanspruchnahme hoch professionalisierter
Angebote freier Träger, für die Kostensteigerung verantwortlich.
Die
Bedarfsermittlung beruht auf der Situation und den Fallzahlen zum Erhebungstag
(01.12.). Bekanntlich können sich hier jedoch aus den verschiedensten Gründen
Verminderungen, vor allem aber auch Erhöhungen ergeben.
Wesentliche
Forderungen, die sich noch auf 2009 beziehen, werden uns darüber hinaus aber
erst im ersten Quartal des kommenden Jahres erreichen.
Innerhalb
des Fachbereiches 5 sowie auf Dezernatsebene wurde bereits abgeklärt, dass hier
eine Deckung dieser Mehrausgaben nicht vollständig erfolgen kann.
Aufgrund
der gesetzlich fixierten Leistungsverpflichtung sind die erforderlichen
Mehrausgaben unabweisbar.
Budget 660010 „Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter
Grundstücke“
Die
zusätzlichen Mittel im Budget werden benötigt, weil u. a. aufgrund der
Pandemievorsorge die Aufwendungen und Auszahlungen für Reinigungsmaterial stark
angestiegen sind und das Witterungsrisiko der Energiekosten (Ablesungen
erfolgen zum Jahresende 2009, Rechnungsstellung durch Stadtwerke Marburg Ende
Januar 2010/Anfang Februar 2010) abgedeckt werden soll.
Hierbei
berücksichtigt ist bereits der positive Effekt aus der Einsparung der für
2009 geplanten Aufwendungen und Auszahlungen "Zuschuss
Turnergarten" an Gewobau in Höhe von 50.000 €.
Wegen der nach wie vor
bestehenden und oben dargelegten Unsicherheit über die Höhe des tatsächlichen
Mehrbedarfs soll - wie im Vorjahr - im Rahmen des Jahresabschlusses über die
Abwicklung entschieden werden.
Egon Vaupel
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