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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0850/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

gem. § 28 GemHVO - Doppik von folgenden Informationen zur Entwicklung der Budgets Kenntnis zu nehmen:

 

1.   Für das Produkt 515720 "Hilfen für junge Menschen und deren Familien" im Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste werden derzeit Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen bis zur Höhe von ca. 2.100.000 € erwartet.

 

2.   Für das Produkt 660010 „Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke“ im Fachdienst Bauverwaltung, Gebäudewirtschaft und Vermessung werden derzeit Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen bis zur Höhe von 150.000 € erwartet.

 

3.   Die genannten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen sind nur der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren Verlauf noch nach oben oder unten verändern.

 

B. Der Haupt- und Finanzausschuss wird deshalb gebeten zu beschließen:

 

1.   Zur Deckung der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen von ca. 2.250.000 € in den Budgets für die Produkte 515720 "Hilfen für junge Menschen und deren Familien" und 660010 „Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke“ wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst und formal der fachbereichsübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II grundsätzlich zugestimmt.

 

2.   Die Deckung der am Ende des Jahres tatsächlichen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2009. Dann ist auch zu entscheiden, ob die betreffenden Budgets im Jahr 2010 entsprechend vorbelastet werden sollen.

 

3.   Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 28 GemHVO - Doppik ist die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass das geplante Ergebnis des Gesamtergebnishaushaltes oder des Gesamtfinanzhaushaltes sich wesentlich verschlechtert.

 

Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist jedoch der Haushaltsausgleich 2009 nicht gefährdet.

 

Der Magistrat hält es für seine Pflicht, den Haupt- und Finanzausschuss über die im Tenor beschriebene Situation zu informieren.

 

Zur Entwicklung in den Budgets der betroffenen Fachdienste ist folgendes anzumerken:

 

Budget 515720 „Hilfen für junge Menschen und deren Familien“

 

Das Budget 515720 „Hilfen für junge Menschen und deren Familien“ umfasst 19 Konten mit einem Gesamtvolumen von 7.287.100 Euro (Volumen nach 1. Nachtrag).

 

Das Budget ist geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und artverwandte Hilfen sowie für damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattun­gen an andere Jugendämter, insgesamt Leistungen nach dem SGB VIII. Auf Gewährung all dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche.

 

Der dem Fachbereich 5 „Kinder, Jugend, Familie“ zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Es handelt sich somit um Pflichtaufgaben.

 

Unter Zugrundelegung der aktuellen Fallzahlen wurde nun im Fachdienst der tatsächlich zu erwartende Gesamtbedarf per 31.12.2009 aus heutiger Sicht ermittelt. Es ergibt sich da­nach ein erwarteter Fehlbedarf in Höhe von rd. 2.1 Mio. €.

 

Verantwortlich für den Mehrbedarf ist u. a. eine seit Jahresbeginn feststellbare Fallzahlsteigerung bei den zahlungsrelevanten Fällen von 391 auf 434. Hiervon besonders betroffen sind die kostenintensiven Heimunterbringungen (Jugendhilfeleistungen innerhalb Einrichtungen), bei denen ein Nettozugang von 26 Fällen (20,6 %) zu verzeichnen ist. Ein Nettozugang von 14 Fällen (17,3%) ist bei den Jugendhilfe­leistungen außerhalb von Einrichtungen (z.B. Kinder in Pflegefamilien) zu verzeichnen, wo­bei hier ein Trend hin zu Unterbringungen in sog. Erziehungsstellen feststellbar ist, die hin­sichtlich des Kostenvolumens nahezu dem Umfang einer Heimunterbringung entsprechen.

 

Bei den Honoraren für Jugend- und Familienhelfer ist neben Nettofallzahlsteigerungen (5,1%) der sich fortsetzende Trend, weg von der Inanspruchnahme kostengünstiger Hono­rarkräfte hin zu der notwendig werdenden Inanspruchnahme hoch professionalisierter Ange­bote freier Träger, für die Kostensteigerung verantwortlich.

 

Die Bedarfsermittlung beruht auf der Situation und den Fallzahlen zum Erhebungstag (01.12.). Bekanntlich können sich hier jedoch aus den verschiedensten Gründen Verminde­rungen, vor allem aber auch Erhöhungen ergeben.

 

Wesentliche Forderungen, die sich noch auf 2009 beziehen, werden uns darüber hinaus aber erst im ersten Quartal des kommenden Jahres erreichen.

 

Innerhalb des Fachbereiches 5 sowie auf Dezernatsebene wurde bereits abgeklärt, dass hier eine Deckung dieser Mehrausgaben nicht vollständig erfolgen kann.

 

Aufgrund der gesetzlich fixierten Leistungsverpflichtung sind die erforderlichen Mehrausga­ben unabweisbar.

 

 

Budget 660010 „Verwaltung und Bewirtschaftung bebauter Grundstücke“

 

Die zusätzlichen Mittel im Budget werden benötigt, weil u. a. aufgrund der Pandemievorsorge die Aufwendungen und Auszahlungen für Reinigungsmaterial stark angestiegen sind und das Witterungsrisiko der Energiekosten (Ablesungen erfolgen zum Jahresende 2009, Rechnungsstellung durch Stadtwerke Marburg Ende Januar 2010/Anfang Februar 2010) abgedeckt werden soll.

 

Hierbei berücksichtigt ist bereits der positive Effekt aus der Einsparung der für 2009 geplanten Aufwendungen und Auszahlungen "Zuschuss Turnergarten" an Gewobau in Höhe von 50.000 €.

 

  

Wegen der nach wie vor bestehenden und oben dargelegten Unsicherheit über die Höhe des tatsächlichen Mehrbedarfs soll - wie im Vorjahr - im Rahmen des Jahresabschlusses über die Abwicklung entschieden werden.

 

 

 

 

Egon Vaupel               

Oberbürgermeister

 

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