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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0871/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche Auswirkungen haben die Steuersenkungsbeschlüsse der neuen Bundesregierung und die Ausführungen zu der Mindestverordnung im Kinderbetreuungsbereich aus den hessischen Ministerien auf die haushaltsrelevante Einnahmesituation der Stadt Marburg?

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Sachverhalt

Auswirkungen auf haushaltsrelevante Einnahmen der Stadt Marburg

 

Im Haushaltsjahr 2010 kommen folgende Mehrbelastungen auf die Kommunen zu:

           

            Kinderförderungsgesetz (u. a.)                                             11,5 Mrd. €

 

            Steuermindereinnahmen

(Korrektur aufgrund Steuerschätzungen Nov. 2009)                 1,1 Mrd. €

 

            Bereits beschlossene Steuererleichterungen                         9,4 Mrd. €

 

            Wachstumsbeschleunigungsgesetz                                                  1,6 Mrd. €

 

Aus diesen Erkenntnissen heraus, muss auch die Stadt Marburg die aktuellen Einnahmeerwartungen überprüfen und neu einschätzen. Insgesamt befürchtet die Stadt Marburg aus den  o. g. Maßnahmen ein Risiko an Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt von insgesamt ca. 15 Mio. €.

 

Umsetzung der Mindestverordnung für Gruppengrößen und Personalschlüssel in der Kinderbetreuung (Mindestverordnung)

 

Die Verordnung ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Wegen der nach wie vor ungeklärten Finanzierung der zusätzlich entstehenden Kosten wurde den Städten und Gemeinden eine Umsetzung der neuen Standards bis zum 01.09.2012 freigestellt.

 

Von Seiten des Landes gibt es keine klare Aussage zur Finanzierung. Sozialminister Banzer und Finanzminister Weimar haben bisher nicht eindeutig klargestellt, wie das Land das Konnexitätsprinzip für die wünschenswerten zusätzlichen Standards umsetzen will. So hat der Sozi­alminister die volle Kostenübernahme zunächst in Aussicht gestellt. Finanzminister Weimar macht jedoch inzwischen deutliche Abstriche. So ist grundsätzlich strittig, ob das Land die Kosten aus originären Landesmitteln erstattet oder ob diese Kosten dem kommunalen Finanzausgleich unterfallen, dessen Verbundmasse ohnehin weiter gekürzt werden soll.

 

Für Marburg ergibt sich eine besondere Situation. Es ist zu befürchten, dass die vorhandenen guten Standards bei einer Kosten­erstattung völlig unberücksichtigt bleiben. Die Stadt würde sozusagen dafür be­straft, dass sie die über die alte Verordnung hinausgehenden Standards bereits geschaffen hat.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass 10 zusätzlichen Stellen für die städtischen Einrichtungen mit ca. 400 T€ anzusetzen sind. Die 12 Stellen für die freien Träger würden demnach mit ca. 500 T€ zusätzlich zu Buche schlagen.

 

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