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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0871/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Matthias Acker (Nr. 6 12/2009)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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|
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18.12.2009
|
Sachverhalt
Auswirkungen auf haushaltsrelevante Einnahmen der Stadt Marburg
Im Haushaltsjahr 2010 kommen folgende Mehrbelastungen auf die
Kommunen zu:
Kinderförderungsgesetz
(u. a.) 11,5
Mrd. €
Steuermindereinnahmen
(Korrektur aufgrund Steuerschätzungen Nov. 2009) 1,1 Mrd. €
Bereits
beschlossene Steuererleichterungen 9,4 Mrd. €
Wachstumsbeschleunigungsgesetz 1,6 Mrd. €
Aus diesen Erkenntnissen heraus, muss auch die Stadt Marburg die
aktuellen Einnahmeerwartungen überprüfen und neu einschätzen. Insgesamt
befürchtet die Stadt Marburg aus den
o. g. Maßnahmen ein Risiko an Mindereinnahmen für den städtischen
Haushalt von insgesamt ca. 15 Mio. €.
Umsetzung der Mindestverordnung für Gruppengrößen und
Personalschlüssel in der Kinderbetreuung (Mindestverordnung)
Die Verordnung ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Wegen der nach
wie vor ungeklärten Finanzierung der zusätzlich entstehenden Kosten wurde den
Städten und Gemeinden eine Umsetzung der neuen Standards bis zum 01.09.2012
freigestellt.
Von Seiten des Landes gibt es keine klare Aussage zur Finanzierung.
Sozialminister Banzer und Finanzminister Weimar haben bisher nicht eindeutig
klargestellt, wie das Land das Konnexitätsprinzip für die wünschenswerten
zusätzlichen Standards umsetzen will. So hat der Sozialminister die volle
Kostenübernahme zunächst in Aussicht gestellt. Finanzminister Weimar macht
jedoch inzwischen deutliche Abstriche. So ist grundsätzlich strittig, ob das
Land die Kosten aus originären Landesmitteln erstattet oder ob diese Kosten dem
kommunalen Finanzausgleich unterfallen, dessen Verbundmasse ohnehin weiter
gekürzt werden soll.
Für Marburg ergibt sich eine besondere Situation. Es ist zu
befürchten, dass die vorhandenen guten Standards bei einer Kostenerstattung
völlig unberücksichtigt bleiben. Die Stadt würde sozusagen dafür bestraft,
dass sie die über die alte Verordnung hinausgehenden Standards bereits
geschaffen hat.
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass 10 zusätzlichen Stellen für die
städtischen Einrichtungen mit ca. 400 T€ anzusetzen sind. Die 12 Stellen für
die freien Träger würden demnach mit ca. 500 T€ zusätzlich zu Buche schlagen.
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