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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0148/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Anni Röhrkohl (Nr.2 3/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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22.03.2002
|
Beschlussvorschlag
Wer
ist zuständig für die Instandsetzung des Fußweges „Am Weinberg" sowie die
Hangsicherung oberhalb, wer veranlasst die Instandsetzungsarbeiten und wer trägt
die Kosten, nachdem durch die Andienung der Baustelle „Karmelitergasse
14", der Fußweg „Am Weinberg" stark beschädigt, für Fußgänger dadurch
nur eingeschränkt nutzbar und auch die Hangsicherung offensichtlich in
Mitleidenschaft gezogen wurde?
Es
antwortet der Bürgermeister.
Grundsätzlich liegt die
Zuständigkeit für die Instandsetzung des Fußweges "Am Weinberg" bei
der Stadt. Dazu gehören auch die den Weg talwärts stützenden Mauern und
oberhalb liegende Böschungen soweit sie sich nicht im Privateigentum befinden.
Schäden, die durch private Bauvorhaben entstanden sind, sind vom Verursacher zu
beseitigen. Um den durch das private Bauvorhaben entstandenen Schaden eindeutig
belegen zu können, wird in den Fällen, in denen die Andienung der Baustelle mit
besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, eine Beweissicherung vor Beginn der
Arbeiten durchgeführt. Dies ist auch hier geschehen.
Nicht alle vorhandenen Schäden am
Fußweg "Am Weinberg" können mit dem privaten Bauvorhaben in
Verbindung gebracht werden. Der Weg war auch vor Beginn der Maßnahme nicht in
einem guten Zustand. Es ist daher in diesem Jahr seitens der Stadt vorgesehen,
talseitig in einem besonders kritischen Abschnitt eine Böschungssicherung
durchzuführen, den Weg insgesamt mit einem neuen Belag zu versehen und das Geländer
zu erneuern.
In
die Böschung oberhalb des Fußweges ist zur Verlegung der privaten Hausanschlussleitungen
für das Bauvorhaben "Karmelitergasse 14" eingegriffen worden. Die Wiederherstellung
eines sicheren, stabilen Zustands ist Sache des Bauherrn.
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