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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0148/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wer ist zuständig für die Instandsetzung des Fußweges „Am Weinberg" sowie die Hangsicherung oberhalb, wer veranlasst die Instandsetzungsarbeiten und wer trägt die Kosten, nachdem durch die Andienung der Baustelle „Karmelitergasse 14", der Fußweg „Am Weinberg" stark beschädigt, für Fußgänger dadurch nur eingeschränkt nutzbar und auch die Hangsicherung offensichtlich in Mitleidenschaft gezogen wurde?

 

Es antwortet der Bürgermeister.

 

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für die Instandsetzung des Fußweges "Am Weinberg" bei der Stadt. Dazu gehören auch die den Weg talwärts stützenden Mauern und oberhalb liegende Böschungen soweit sie sich nicht im Privateigentum befinden. Schäden, die durch private Bauvorhaben entstanden sind, sind vom Verursacher zu beseitigen. Um den durch das private Bauvorhaben entstandenen Schaden eindeutig belegen zu können, wird in den Fällen, in denen die Andienung der Baustelle mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, eine Beweissicherung vor Beginn der Arbeiten durchgeführt. Dies ist auch hier geschehen.

 

                        Nicht alle vorhandenen Schäden am Fußweg "Am Weinberg" können mit dem privaten Bauvorhaben in Verbindung gebracht werden. Der Weg war auch vor Beginn der Maßnahme nicht in einem guten Zustand. Es ist daher in diesem Jahr seitens der Stadt vorgesehen, talseitig in einem besonders kritischen Abschnitt eine Böschungssicherung durchzuführen, den Weg insgesamt mit einem neuen Belag zu versehen und das Geländer zu erneuern.

 

            In die Böschung oberhalb des Fußweges ist zur Verlegung der privaten Hausanschlussleitungen für das Bauvorhaben "Karmelitergasse 14" eingegriffen worden. Die Wiederherstellung eines sicheren, stabilen Zustands ist Sache des Bauherrn.

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