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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0900/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines neuen Verkehrsvertrages über die Erbringung von ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.01.2010
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.01.2010
|
Sachverhalt
Begründung:
Aufgrund
der EU-rechtlichen Vorschriften zur Vergabe von
Buspersonennahverkehrsleistungen sowie der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes wurden in 2003 die Stadtwerke Marburg GmbH (SWM) mit der
Erbringung der entsprechenden Leistungen im Gebiet der Universitätsstadt
Marburg beauftragt. Hierzu wurde erstmals ein Verkehrsvertrag zwischen der
ebenfalls in 2003 gegründeten Lokalen Nahverkehrsgesellschaft Marburg GmbH
(LNG) und der SWM geschlossen. Darin ist detailliert der von SWM als
Betriebsführer der Nahverkehrslinien zu erbringende Leistungsumfang und die
einzuhaltenden Qualitätsstandards formuliert. Für diese Linien ist SWM von der
zuständigen Aufsichtsbehörde konzessioniert, wobei die Konzessionen derzeit bis
2015 befristet sind.
Zwischenzeitlich
sind die rechtlichen Rahmenbedingungen mit der neuen EU-Verordnung (EG)
1370/2007 geändert worden. Vor diesem Hintergrund wurde bereits die
Betrauungsvereinbarung zwischen der Universitätsstadt Marburg und SWM neu
gefasst und die Geltungsdauer an den Übergangszeitraum der VO (EG) 1370/2007,
also bis 2019, angepasst (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung v.
27.11.2009; VO/0762/2009). Ziel des Neuabschlusses des Verkehrsvertrages ist
daher ebenfalls, dessen Geltungsdauer an diesen Übergangszeitraum anzupassen
und damit eine Kündigungsmöglichkeit nicht vor 2019 festzuschreiben.
Neben der
Anpassung der Geltungsdauer wird der Verkehrsvertrag hinsichtlich der
vertragschließenden Parteien dahingehend geändert, dass er direkt zwischen der
Universitätsstadt Marburg und SWM geschlossen werden soll; demnach ist die LNG
nicht mehr Vertragspartnerin. Dies resultiert aus einer entsprechenden
Empfehlung des juristischen Beratungsunternehmens „Oppenländer Rechtsanwälte“,
die unter Hinweis auf die EU-rechtlichen Kriterien einer Direktvergabe von
Nahverkehrsdienstleistungen einen Vertragsabschluss zwischen der
Aufgabenträgerin Universitätsstadt Marburg und dem Leistungserbringer SWM
empfehlen. Inwieweit vor diesem Hintergrund die LNG künftig noch notwendig ist
oder wieder aufgelöst werden sollte, wird daher derzeit geprüft.
Inhaltlich
wurde in § 1 die definierte, von SWM eigenwirtschaftlich zu erbringende,
Fahrdienstleitung für das Fahrplanjahr 2009 auf 2,87 Mio. Nutzwagenkilometer
(Nwgkm) im Buspersonenverkehr und 0,25 Mio. Nwgkm im AST-Verkehr
festgeschrieben. Die sich aus den regelmäßigen Fahrplanwechseln ergebenden
Änderungen der zu erbringenden Verkehrsleistungen werden jährlich angepasst.
Egon
Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
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