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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0152/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wurden im Bereich der Waldschule Wehrda morgens vor Schulbeginn Verkehrszählungen und / oder Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen? Wenn ja: wann, wie oft und mit welchem Ergebnis?

Sieht sich die Straßenverkehrsbehörde in der Lage, die verkehrserzieherischen Maßnahmen von Elternbeirat und Schulleitung dauerhaft und erfolgversprechend durch geeignete Beschilderung zu unterstützen?

 

Es antwortet der Oberbürgermeister.

 

Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen wurden im Bereich der Waldschule Wehrda nicht vorgenommen. Lediglich im September 2000 wurde unterhalb der Schule die visuelle Geschwindigkeitsmessanlage der Verkehrsüberwachung eingesetzt. Die Messung rund um die Uhr für die Dauer von drei Tagen ergab, dass in der 30-Zone die zulässige Höchstgeschwindigkeit von ca. 91 % der Verkehrsteilnehmer beachtet wurde.

 

Der Lärchenweg ist nach der Buswendeschleife als 30-Zone beschildert. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird durch eine zusätzliche Markierung auf der Fahrbahn nochmals verdeutlicht. Auf die Schule ist durch ein Verkehrszeichen „Kinder“ mit dem Zusatz „Schule“ hingewiesen. Durch diese Beschilderung ist der Autofahrer zu höchster Aufmerksamkeit und jederzeitiger Bremsbereitschaft verpflichtet.

 

Der Lärchenweg und der Grüne Weg sind jeweils nach der Straße „Unter den Eichen“ für Kraftfahrzeuge aller Art mit dem Zusatz „Anlieger frei“ gesperrt, so dass dort nur Anliegerverkehr möglich ist.

 

Die o.a. vorhandene und für den Schulbereich geeignete Beschilderung ist bereits so umfangreich, dass die Anordnung weiterer Verkehrzeichen mit dem allgemeinen Grundsatz der Straßenverkehrsordnung (StVO), so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen, nicht vereinbar ist.

 

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