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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0952/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu erteilen, warum der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung auf der Stadtautobahn Tempo 60 km/h für LKW Tempo 80 km/h für PKW einzuführen, bisher nicht umgesetzt worden ist? Welche Gründe stehen der Umsetzung entgegen?

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Sachverhalt

Zuständig für die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 3 ist die Straßenverkehrsbehörde.

 

Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bedarf die Straßenverkehrsbehörde der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle (gem. Erlass ist dies das Regierungspräsidium Gießen) bei der Anordnung von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen auf Kraftfahrstraßen (B 3 im Bereich von Marburg).

 

Vom Regierungspräsidium besteht eine ausdrückliche Anordnung gegenüber der Straßenverkehrsbehörde, dass auf der B 3 keine Temporeduzierung ohne Zustimmung des RP veranlasst werden darf.

 

Da vom Regierungspräsidium Gießen bisher keine Zustimmung erteilt wurde, konnte der Stadtverordnetenbeschluss nicht umgesetzt werden.

 

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