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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/0988/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig, das Anhörungsrecht der Marburger Ortsbeiräte (§ 82 HGO) zu beachten.

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

In der Vergangenheit wurde öfters seitens des Magistrates, besonders im Bereich des Bürgermeisters Dr. Kahle, gegen das in § 82 III HGO aufgeführte und zugesicherte Anhörungsrecht der Ortsbeiräte verstoßen. Dieses ist ein nicht mehr hinzunehmender Zustand.

Die Achtung und die Wertschätzung der Arbeit der ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräte gebietet es, zu den in der Hessischen Gemeindeordnung festgelegte Regelung zurück zu kehren.

In den Ortsbeiräten sind ehrenamtlich tätige Marburger Bürger/-innen zum Wohle der Bevölkerung engagiert.

Von der Marburger Verwaltung und insbesondere vom hauptamtlichen Magistrat muss daher erwartet werden, das Anhörungsrecht der Ortsbeiräte zukünftig zu achten.

Die Ortsbeiräte sind rechtzeitig in den Angelegenheiten, die die jeweiligen Stadtteile betreffen, gemäß der Hessischen Gemeindeordnung zu beteiligen.

 

Winfried Kissel                                                        Philipp Stompfe

 

 

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