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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1008/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse  zu fassen:

 

1)                  Das Schreiben mit Anregungen wird zur Kenntnis genommen. Dem zugehörigen Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.

2)                  Der Flächennutzungsplanteiländerung Nr. 23/2  im Stadtteil Wehrshausen, „Auf’m Gebrande“, mit Begründung und Umweltbericht wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Für die am 14.12.2007 beschlossene Teiländerung Nr. 23/2 des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Wehrshausen, „Auf’m Gebrande“, wurde vom 28.04. - 26.05.2008 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die sog. Offenlage gemäß den §§ 3(2) und 4 (2) BauGB im Zeitraum vom 16.10.-17.11.2008 durchgeführt; der Offenlagebeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgte am 26.09.2008 und die Amtliche Bekanntmachung zur Offenlage erschien in der „Oberhessischen Presse“ sowie in der „Marburger Neue Zeitung“ am 09.10.2008.

 

Im Zuge der Offenlage gingen weder vom Ortsbeirat noch von Bürgern Anregungen ein.

 

Von den beteiligten Behörden/Trägern öffentlicher Belange ging eine Anregung ein:

 

Regierungspräsidium Gießen; Schreiben vom 14.11.2008 unter Bezugnahme auf Schreiben vom 21.05.2008:

Der Verlust landwirtschaftlich wertvoller Flächen wird als kritisch angesehen. Die „Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung“ [Kapitel 4 des Umweltberichts] ist dahingehend zu ergänzen, dass die Durchführung der Planung zu einem Verlust verfügbarer landwirtschaftlicher Flächen führt und damit einen Eingriff in die örtliche Agrarstruktur hervorrufen wird.

 

Stellungnahme:

Der Text im Umweltbericht wird an der entsprechenden Stelle im Sinne der Anregung überarbeitet; nachdem der Umweltbericht sowohl für die Flächennutzungsplanänderung als auch für den Bebauungsplan Nr. 23/5 gilt, ist hiermit auch die gleichlautende Anregung zum Bebauungsplan Nr. 23/5 mit abgewogen.

Ergänzend wird an dieser Stelle darauf  hingewiesen, dass die zu Bauland umgenutzten Flächen von einem ortsansässigen Landwirt, der kurz vor Betriebsaufgabe (Rente, keine Nachfolger) steht, auf dessen Wunsch eingebracht werden.

 

 

In Folge des angeführten Abwägungsvorschlages sind keine Grundzüge der Planung betroffen; Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung sind nicht notwendig. Dem vorliegenden Plan kann zugestimmt werden.

 

Mit dem Eigentümer der betroffenen Flächen und dem mit ihm kooperierenden Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden, der u. a. regelt, dass die Realisierung des kleinen Baugebietes für die Stadt kostenneutral geschieht, dass das neu ausgewiesene Bauland zügig (innerhalb von 2 Jahren) bebaut wird und vorrangig/überwiegend von Wehrshäuser Personen genutzt wird (Verkaufsvorbehalt für 3 Jahre).

 

Vorgenannte Zielsetzungen des städtebaulichen Vertrages stehen in Kontinuität mit dem „Grundsatzbeschluss zur Baulandentwicklung in den Außenstadtteilen“ vom 22.07.2005.

 

Negative Auswirkungen in Folge dieser Planung sind weder für die Gesamtstadt noch für die Stadtteilebene erkennbar.

 

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

Anlagen

Flächennutzungsplan Nr. 23/2 mit Begründung

Umweltbericht

Schreiben mit Anregungen

 

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FB 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

 

 

 

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