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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1008/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Teiländerung Nr. 23/2 des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Wehrshausen, Auf?m Gebrande
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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18.03.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.03.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1)
Das
Schreiben mit Anregungen wird zur Kenntnis genommen. Dem zugehörigen
Abwägungsvorschlag wird zugestimmt.
2)
Der
Flächennutzungsplanteiländerung Nr. 23/2
im Stadtteil Wehrshausen, „Auf’m Gebrande“, mit Begründung und
Umweltbericht wird zugestimmt.
Sachverhalt
Begründung:
Für die am 14.12.2007 beschlossene Teiländerung Nr. 23/2 des
Flächennutzungsplanes im Stadtteil Wehrshausen, „Auf’m Gebrande“, wurde vom
28.04. - 26.05.2008 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und die sog. Offenlage
gemäß den §§ 3(2) und 4 (2) BauGB im Zeitraum vom 16.10.-17.11.2008
durchgeführt; der Offenlagebeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung
erfolgte am 26.09.2008 und die Amtliche Bekanntmachung zur Offenlage erschien
in der „Oberhessischen Presse“ sowie in der „Marburger Neue Zeitung“ am
09.10.2008.
Im Zuge der Offenlage gingen weder vom Ortsbeirat noch von
Bürgern Anregungen ein.
Von den beteiligten Behörden/Trägern öffentlicher Belange
ging eine Anregung ein:
Regierungspräsidium Gießen; Schreiben vom 14.11.2008 unter Bezugnahme
auf Schreiben vom 21.05.2008:
Der Verlust landwirtschaftlich
wertvoller Flächen wird als kritisch angesehen. Die „Prognose über die
Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der
Planung“ [Kapitel 4 des Umweltberichts] ist dahingehend zu ergänzen, dass die
Durchführung der Planung zu einem Verlust verfügbarer landwirtschaftlicher
Flächen führt und damit einen Eingriff in die örtliche Agrarstruktur
hervorrufen wird.
Stellungnahme:
Der Text im Umweltbericht wird an
der entsprechenden Stelle im Sinne der Anregung überarbeitet; nachdem der
Umweltbericht sowohl für die Flächennutzungsplanänderung als auch für den
Bebauungsplan Nr. 23/5 gilt, ist hiermit auch die gleichlautende Anregung zum
Bebauungsplan Nr. 23/5 mit abgewogen.
Ergänzend wird an dieser Stelle
darauf hingewiesen, dass die zu
Bauland umgenutzten Flächen von einem ortsansässigen Landwirt, der kurz vor
Betriebsaufgabe (Rente, keine Nachfolger) steht, auf dessen Wunsch eingebracht
werden.
In Folge des angeführten Abwägungsvorschlages sind keine
Grundzüge der Planung betroffen; Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung sind
nicht notwendig. Dem vorliegenden Plan kann zugestimmt werden.
Mit dem Eigentümer der betroffenen Flächen und dem mit ihm
kooperierenden Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen
worden, der u. a. regelt, dass die Realisierung des kleinen Baugebietes für die
Stadt kostenneutral geschieht, dass das neu ausgewiesene Bauland zügig
(innerhalb von 2 Jahren) bebaut wird und vorrangig/überwiegend von Wehrshäuser
Personen genutzt wird (Verkaufsvorbehalt für 3 Jahre).
Vorgenannte Zielsetzungen des städtebaulichen Vertrages
stehen in Kontinuität mit dem „Grundsatzbeschluss zur Baulandentwicklung in den
Außenstadtteilen“ vom 22.07.2005.
Negative Auswirkungen in Folge dieser Planung sind weder für
die Gesamtstadt noch für die Stadtteilebene erkennbar.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Flächennutzungsplan Nr. 23/2 mit Begründung
Umweltbericht
Schreiben mit Anregungen
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
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