Seiteninhalt
Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/0162/2002
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Matthias Acker (Nr.16 3/02)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
22.03.2002
|
Beschlussvorschlag
Wer führt
für die Dienststelle die Monatsgespräche mit dem Personalrat?
Es
antwortet der Oberbürgermeister.
Der
Oberbürgermeister - Dienststellenleiter nach § 8 HPVG - führt die
Monatsgespräche mit dem Personalrat (§ 60 Abs. 4 HPVG). Vertretungen sind in
der Praxis kaum notwendig, weil rechtzeitig ein Terminplan für ein Jahr
erstellt wird. Im übrigen würde im Einzelfall gelten: Allgemeiner Vertreter,
allgemein oder einzeln bevollmächtigter Beigeordneter, Personalamtsleiter.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen