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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1012/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/5, Neubau Chemie inklusive des externen Geltungsbereichs in der Gemarkung Cyriaxweimar wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 (2) BauGB) zugestimmt.

 

  1. Der Vergrößerung des Geltungsbereiches im Bereich der Lahnberge und der Ausweitung um einen externen Geltungsbereich in der Gemarkung Cyriaxweimar wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Für die am 28.07.2007 beschlossene Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11/5, Neubau Chemie, ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Unterrichtung und Erörterung) gemäß der §§ 3 und 4 BauGB in Form eines öffentlichen Aushangs im Zeitraum vom 07.09. - 28.09.2009 durchgeführt worden.

 

Der in das Beteiligungsverfahren gebrachte Vorentwurf des Bebauungsplanes hatte bereits gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses den vorliegend vergrößerten Geltungsbereich. Dies lässt sich damit begründen, dass a) erst nach Aufstellungsbeschluss in 2007 der Architekturwettbewerb für das Gebäude des Neubaues entschieden wurde (März 2008) und b) die inhaltlichen und funktional stimmigen Vorgaben des Masterplanes Campus Lahnberge, der in 2009 zusammen vom Land Hessen, der Philipps-Universität und der Universitätsstadt Marburg erarbeitet wurde, Eingang fanden. Infolge dieser Planung, und damit im Kontext stehend mit der notwendigen Neuorganisation der Erschließungssituation des gesamten Campus Lahnberge, ist es sinnvoll für den (geplanten) zentralen Kreisverkehr an der L 3092 und den Bauoptionen für die beiden Parkpaletten mitsamt Erschließungsstraße zum Neubau Chemie im Zuge dieses Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit zu schaffen.

 

Während der Beteiligungsphase zum Vorentwurf bezogen sich die Anregungen, welche ausschließlich von Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingingen, weit überwiegend auf naturschutzrechtliche Aspekte. Gewichtige Punkte für Anregungen lagen im fehlenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und in der unterschiedlichen Auffassung der naturschutzrechtlichen Qualitäten am Eingriffsort und der Ausgleichsflächen.

 

Im beigelegten Bebauungsplanentwurf sind sowohl der in den Monaten Oktober/November 2009 angefertigte artenschutzrechtliche Fachbeitrag als auch die daraus zu ziehenden Folgemaßnahmen/Ausgleichsmaßnahmen eingearbeitet. Konkret handelt es sich im Wesentlichen um die Entwicklung von Altholzbeständen, Waldumbaumaßnahmen und die Neuanpflanzung alter Birnbaumsorten.

 

Ebenso wurde in Absprache mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde eine Neubewertung der ökologischen Zustände am Eingriffsort und für die zum Ausgleich vorgesehenen Flächen vorgenommen. In Konsequenz ist der daraus resultierende erhöhte Ausgleichsaufwand in dem vorliegenden Entwurf eingearbeitet.

 

Für die geplanten Baumaßnahmen - Neubau Chemie, Parkpaletten, Zufahrten - müssen insgesamt knapp 5 ha Wald eingeschlagen werden; die notwendigen Rodungsgenehmigungen gemäß Hess. Forstgesetz wurden bewilligt und sind bereits umgesetzt. Die Rodungsbewilligung wiederum umfasst die Verpflichtung zur Wiederaufforstung, die in Absprache mit den zuständigen Forstbehörden, der Philipps-Universität, dem Hess. Baumanagement (HBM) und der Gemeinde Lahntal an zwei Stellen in der Gemarkung Caldern (Helmershäuser Berg, Universitätswald) umgesetzt werden wird. Nachdem mit der Wiederaufforstung neben forstrechtlichen auch naturschutzrechtliche Belange betroffen sind, werden die Maßnahmen auf dem Gemeindegebiet Lahntal im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger (Land Hessen, vertreten durch das HBM), dem Träger der Bauleitplanung (Universitätsstadt Marburg) und der Gemeinde Lahntal vor Satzungsbeschluss rechtlich fixiert.

 

Aufgrund der Anregungen des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen und der Straßenverkehrsbehörde wurde im Rahmen eines gemeinsamen Termins mit dem Universitätsklinikum und dem Fachdienst Rettungswesen des Landkreises festgehalten, dass gegen die im Zusammenhang mit der Campus-Planung stehenden Kreisverkehre keine grundsätzlichen Bedenken von Seiten der Rettungsdienste bestehen.

 

Im Vorgriff auf die anstehende Änderung der kommunalen Stellplatzsatzung wird als Festsetzung vorgeschlagen, für den Neubau des Chemischen Institutes einen bereits im Zuge des Masterplanes Lahnberge diskutierten, um 50 % reduzierten Stellplatzschlüssel (1 Stellplatz/3 Studierende anstatt 1 Stellplatz/2 Studierende) anzusetzen. Sollte es aufgrund der bereits auf Masterplanebene entwickelten Lösung, mittels zentraler Parkdecks für mehrere Institutsgebäude den Stellplatznachweis zu erbringen, zu weiteren Unterschreitungen des Stellplatznachweises kommen, ist mit der Philipps-Universität und dem Land Hessen zu verhandeln, wie die Mittel für abzulösende Stellplätze in die ÖPNV-Infrastruktur eingesetzt werden. Neben der geplanten Einführung einer Parkraumbewirtschaftung und der allgemein verbesserten Linienführung der Bustrassen stellt diese Maßnahme einen weiteren Baustein der Gesamtstrategie zur Verringerung der Verkehrsbelastungen in Richtung Lahnberge dar.

 

Das Land Hessen beabsichtigt noch in 2010 den Grundstein für den Neubau des Chemischen Institutes zu legen.

 

Kosten für die Universitätsstadt Marburg entstehen auch nach Ausweitung des Geltungsbereichs keine. Für die Gesamtstadtentwicklung ist die schrittweise Umsetzung des Hochschulerneuerungsprogramms auf den Lahnbergen von extrem hoher Bedeutung. Die hier bauplanerisch begleiteten Investitionen in den naturwissenschaftlichen Campus Lahnberge bilden die Grundlage für die Weiterentwicklung der Phillips-Universität im Bereich der Chemie. Nur mit dieser Entwicklung kann der hohe Rang von Forschung und Lehre in diesem Bereich gehalten und ausgebaut werden.

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                    Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                         Bürgermeister

 

Anlagen (gesondert gedruckt)

·         Bebauungsplan (Entwurf)

·         Begründung (Entwurf) inklusive Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (in Auszügen)

 

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FB 6

 

FD 61

 

 

 

 

gez.

 

 

gez.

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

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