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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1014/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Prof. Dr. Georg Fülberth (Nr. 3 02/2010)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.02.2010
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Sachverhalt
Die
Straßenreinigungsgebühren (nicht: Straßenverkehrsgebühren) haben sich durch die
veränderte Satzung weder im Einzelfall noch insgesamt signifikant verändert.
Die
Satzungsänderung hat nicht die Gebühren erhöht, sie hat lediglich für
Hinterlieger und Teilhinterlieger zu einem andern Verteilungsmaßstab geführt.
Nach
den Erfahrungen des Steueramtes bewegten sich die Nachberechnungen für die
einzelnen Grundstückseigentümer i. d. R. im niedrigen zweistelligen €-Bereich
und haben sich insgesamt praktisch ausgeglichen.
Mehreinnahmen
von ca. 5.000 € für das Halbjahr nach der Satzungsänderung gab es, weil
zusätzliche Straßen in die öffentliche und damit gebührenpflichtige Reinigung
aufgenommen wurden.
Bei
den Haushaltsansätzen für 2010 und 2011 wird sich das widerspiegeln.