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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1030/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Uwe Meyer (Nr. 12 02/2010)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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26.02.2010
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Sachverhalt
BTB 456/2009 Mehrfamilienwohnhäuser
Ockershäuser Allee 24
Der
Bauantrag für die geplanten Mehrfamilienwohnhäuser ist inzwischen zurückgezogen
worden. Beantragt waren zwei Gebäude: Das hintere Gebäude hat die Abmessungen
29,99 m x 18,49 m und hat drei Vollgeschosse. Das vordere, an der Straße
gelegene Gebäude hat die Abmessungen von 16,49 m x 7,99 m und hat zwei
Vollgeschosse. Andernfalls wäre eine Zurückstellung nach § 15 Baugesetzbuch
erfolgt.
VA
021/2008 Gebäude
hinter der Ockershäuser Allee 26 und 28
Die
Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit den
Abmessungen von 15,50m x 10,83m mit einem Voll- und einem Staffelgeschoss mit
Flachdach wurde am 02.09.2008 positiv beschieden. Es wurde eine Baugenehmigung
in Aussicht gestellt, wenn die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden
kann. Die Erschließung und die Feuerwehrzufahrt sollen über das davor liegende
Grundstück Ockershäuser Allee 28 führen. Hierzu wären jedoch die Eintragung
einer Baulast und die Herstellung der Zufahrt erforderlich. Der Vorbescheid
gilt drei Jahre. Ein Bauantrag für dieses Grundstück liegt noch nicht vor.
Feuerwehrzufahrten
Die
Gebäude auf den vorgenannten Grundstücken sollen über Feuerwehrzufahrten
erreicht werden. Die Feuerwehrzufahrt zu dem letztgenannten Einfamilienhaus hat
nur eine Breite von 2,80 m (erf. 3,00 m). Dies stellt aber nach Mitteilung des
Fachdienstes Brandschutz kein Problem dar, weil bei diesem Einfamilienwohnhaus
die direkte Anfahrbarkeit nicht erforderlich ist.