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Ratsinformation
Antrag der CDU-Fraktion - VO/1040/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion betr. Brandschutzkommission
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der CDU-Fraktion
- Federführend:
- 37 - Brandschutz
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Kenntnisnahme
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|
●
Erledigt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.03.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
26.03.2010
|
Sachverhalt
Begründung:
Im
Rahmen der Erstellung des Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplans hat sich eine
Kommission als Bindeglied zwischen Freiwilliger Feuerwehr und Politik als
zielführend erwiesen. Insbesondere die vorausschauende Ermittlung des für die
Aufgabenerfüllung notwendigen Bedarfs an personellen, materiellen und
finanziellen Mittel erfordert die ständige Kommunikation zwischen den politisch
Verantwortlichen und der Freiwilligen Feuerwehr. Durch die Brandschutzkommission soll insbesondere auf ein
gutes Verhältnis zwischen ehren- und hauptamtlichen Kräften, sowie der Politik
als Entscheidungsgremium und politisch Verantwortlichen hingewirkt werden. Hier
gilt es Vertrauen auf- und auszubauen.
Brandschutzkommissionen
gibt es in vielen Städten. Beispielhaft kann hier Fulda genannt werden. Die
Freiwillige Feuerwehr Fulda ist von der Struktur ähnlich der Freiwilligen
Feuerwehr Marburg aufgebaut und arbeitet seit Jahren mit einer
Brandschutzkommission.
Letztlich
fördert die kontinuierliche vertrauensvolle Zusammenarbeit von Politik und
Feuerwehr das gegenseitige Verständnis füreinander.
Die Kommission soll sich wie folgt zusammen setzen:
·
Brandschutzdezernent/in als Vorsitzende/r
·
ein weiteres Mitglied des Magistrates
·
je ein/e Stadtverordneter aller Fraktionen,
·
der/die Leiter/in der Feuerwehr und dessen Stellvertreter/in,
·
der/die Sprecher/in der ehrenamtlichen Kräfte
·
fünf Wehrführer/innen oder Stellvertreter/innen nach Vorschlag des
Wehrführerausschusses und
·
sachkundige Bürger/innen
Die Kommission soll zur Überwachung der der
Universitätsstadt Marburg nach den Bestimmungen des HBKG obliegenden Aufgaben
dienen und sich mit allen relevanten Fragen des Brandschutzes und der
Allgemeinen Hilfe zu befassen und dem Magistrat Vorschläge zur Erfüllung dieser
Aufgaben zu unterbreiten.
Hierzu zählen insbesondere der Erhalt und die
Förderung des ehrenamtlichen Brandschutzes, die ausreichende finanzielle
Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr Marburg, sowie alle Fragen, die sich mit
dem Aufbau, der Struktur und dem Zusammenwirken von ehrenamtlichen und
hauptamtlichen Kräften beschäftigen.
Die Kommission soll jährlich zu wenigstens zwei
Sitzungen eingeladen werden.
Dirk Vaupel Anni
Röhrkohl
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