Seiteninhalt
Ratsinformation
Kenntnisnahme - VO/1057/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
137. Vergleichende Prüfung "Jugendämter"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- 10 - Personal und Organisation
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
19.05.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
27.05.2010
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Kenntnisnahme
|
|
|
28.05.2010
|
Sachverhalt
Begründung:
Im Rahmen
des Gesetzes zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften
in Hessen (ÜPKKG) hatte der Präsident des Hessischen Rechnungshofes –
Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften – mit Prüfungsanmeldung vom
21.11.2008 die 137. Prüfung „Jugendämter“ angemeldet. Neben der
Universitätsstadt Marburg wurden die Sonderstatusstädte Fulda, Gießen, Hanau,
Bad Homburg, Rüsselsheim und Wetzlar in die Prüfung einbezogen. Mit der Prüfung
beauftragt war die Firma dialogicon GmbH, Hamburg, die die Prüfung im Laufe des
Jahres 2009 vorgenommen hat.
Gegenstand
dieser Vergleichenden Prüfung waren im Wesentlichen die
- Organisation der Jugendämter,
- Struktur der Ausgaben in der
Jugendhilfe,
- Personalausstattung der
Jugendämter im Bereich der Hilfe zur Erziehung und auf der Leitungsebene,
- Hilfen zur Erziehung,
- Maßnahmen zur Abwehr einer
Gefährdung des Kindeswohls,
- Ablaufanalyse in der
Erziehungshilfe,
- Erziehungsberatung,
- Heranziehung
Unterhaltspflichtiger zu den Kosten der Erziehungshilfen,
- Beistandschaft,
Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft,
- Adoptionsvermittlung,
- Pflegekinderdienst,
- Jugendgerichtshilfe,
- Jugendarbeit,
- Leistungsfähigkeit der
IT-Ausstattung der Jugendämter.
Nach § 6
Abs. 1 ÜPKKG ist der nunmehr vorliegende Schlussbericht der
Stadtverordnetenversammlung bekanntzugeben und jeder Fraktion mindestens eine
Ausfertigung auszuhändigen. Wie in der Vergangenheit bereits regelmäßig
praktiziert, wird hiermit der Schlussbericht – über das gesetzliche Erfordernis
hinaus – allen Stadtverordneten zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erhalten die
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses ebenfalls je ein Exemplar des
Schlussberichts.
Egon
Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlagen:
-
Anschreiben
des Präsidenten des Rechnungshofes zur Vorlage des Schlussberichts
-
Schlussbericht
der 137. Vergleichenden Prüfung „Jugendämter“ für die Stadt Marburg (gesondert
gedruckt)