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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1088/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Seit wann, in welchen Zeitintervallen und an welchen Positionen genau werden in Marburg Schadstoffkonzentrationen in der Luft gemessen und wo sind die Einzelwerte im Detail einsehbar?

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Sachverhalt

In der Stadt Marburg werden seit 1988 Luftmesswerte an Luftmessstationen der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie (HLUG), Wiesbaden, in der

 

·            Gutenbergstraße (vor dem Universitätsgebäude Gutenbergstraße 18, Fachbereich Psychologie) und seit 2006 in der

 

·            Universitätsstraße - vor dem Gebäude Universitätsstraße 8 -

 

gemessen. Im Einzelnen werden an der Messstation in der Gutenbergstraße seit 1988 Stickoxide, Stickstoffdioxid, Ozon, sei 2000 Feinstaub PM 10, seit 2004 Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Temperatur und relative Luftfeuchte und an der Messstation Universitätsstraße seit 2006 Kohlenmonoxid, Stickoxid, Stickstoffdioxid und Feinstaub PM 10 gemessen.

 

Die Messungen erfolgen permanent, die Daten aller hessischen Luftmessstationen sind über das Internet unter der Adresse <http://www.hlug.de/medien/luft/messnetz/index.htm> einseh- und abrufbar. Auf den Internetseiten der Stadtverwaltung ist diese Adresse verlinkt.

 

Wer keinen Internetzugang hat, kann die Daten auch im Fachdienst Stadtgrün, Umwelt und Natur, - Bereich Umwelt - innerhalb der Öffnungszeiten im Umweltladen Barfüßerstraße 50 oder im Rathaus, Markt 1, 2. OG, Zimmer 16, einsehen. Dort werden die täglichen Luftmessberichte der Hessischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie auch in Papierform gesammelt.

 

Auf den Internetseiten der Landesanstalt gibt es noch zusätzliche Recherchefunktionen, die eine rückwirkende Auswertung aller Daten der Luftmessstationen ermöglichen. Zudem werden von dort auch monatlich und jährliche Auswertungen der Luftmessdaten erstellt, die ebenfalls über die Internetseiten abrufbar sind und ebenfalls im Fachdienst Stadtgrün, Umwelt und Natur, Bereich Umwelt, unter den beiden vorstehend genannten Adressen ausgedruckt zur Einsichtnahme vorliegen.

 

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