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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1096/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Christa Perabo (Nr. 11 03/2010)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
|
|
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26.03.2010
|
Beschlussvorschlag
Die
Sparkasse Marburg-Biedenkopf nimmt für eine Bareinzahlung auf ein fremdes, aber
bei der Sparkasse Marburg-Biedenkopf selbst geführtes Konto Gebühren in Höhe
von 12 Euro. Wieso muss ein Unternehmen, das von der öffentlichen Hand gehalten
wird, solche horrenden Beträge von Personen nehmen, die über kein eigenes Konto
verfügen, aber eine Einzahlung auf ein bei der Sparkasse vorhandenes Konto
machen wollen?
Sachverhalt
Die der Anfrage zu Grunde
liegende Thematik war bereits Gegenstand einer Großen Anfrage der CDU-Fraktion (VO 516/2009).
Die genannten Gebühren von 12 €
für eine Bareinzahlung fremder Kunden auf Konten von Kunden der Sparkasse
Marburg-Biedenkopf sind nach dem Gebührenverzeichnis (Preis- und
Leistungsverzeichnis) der Sparkasse Marburg-Biedenkopf zu entrichten (Ziffer
4.6).
Die in Marburg ansässigen
Kreditinstitute erheben sehr unterschiedliche Gebühren für einzelne Dienstleistungen, es muss im
Einzelfall durch den Zahlungspflichtigen geprüft werden, ob eine Bareinzahlung
bei einem anderen Kreditinstitut
kostengünstiger ist.
Eine Einflußnahme der Stadt
über den Verwaltungsrat scheidet grundsätzlich aus, da die von der Sparkasse
Marburg-Biedenkopf festgelegten Gebühren im Vergleich zu anderen
Kreditinstituten marktüblich sind.
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