Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0170/2002

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, alternativ zwischen den Ziffern 1 und 2 zu entscheiden:

 

1.         Zur Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Oktober 2001 werden zur Einführung eines doppischen Rechnungswesens Haushaltsmittel i.H.v. 450.000 EUR frei gegeben. Hiervon werden in 2002 voraussichtlich 153.400 EUR kassenwirksam. Zur Finanzierung eines Teils der Verpflichtungen wird die Übertragung der Reste aus dem Vermögenshaushalt 2001 im Deckungskreis 43069 i.H.v. 237.846 EUR akzeptiert. Für die übrigen Mittel werden folgende Ansätze des Haushalts 2002 zur Deckung heran gezogen:

0211.6710 (Benutzungsentgelte KIV)   90.500 EUR

xxxx.9353 (Deckungskreis 43069) 121.654 EUR

Der Magistrat wird auf dieser Grundlage ermächtigt, entsprechende Verpflichtungen einzugehen.

 

Alternativ:

 

2.            Entgegen dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Oktober 2001 werden in 2002 keine Haushaltsmittel zur Einführung eines doppischen Rechnungswesens bereit gestellt. Damit verbunden ist eine Verschiebung des Projekts um mind. 1 Jahr. Diesbezüglich wird der genannte Beschluss ausdrücklich geändert.

 

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 26. Oktober 2001 das von der KGSt consult GmbH erstellte Strategische Handlungskonzept Rechnungswesen zustimmend zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang wurde der Magistrat beauftragt, das Rechnungswesen der Stadt auf der Basis der Empfehlungen dieses Handlungskonzepts möglichst bis zum 01.01.2004 auf ein doppisches Verfahren umzustellen. Weiterhin sollten die zur Umsetzung dieses Handlungskonzepts erforderlichen Finanzmittel zur 2. Lesung des Haushalts 2002 nachgemeldet werden.

 

Nachdem nunmehr die Haushaltsberatungen abgeschlossen sind und der Haushalt 2002 von der Stadtverordnetenversammlung am 22. Februar 2002 endgültig beschlossen ist, muss festgestellt werden, dass die zur Einführung eines doppischen Rechnungswesens notwendigen Haushaltsmittel nicht bereit gestellt worden sind, wie sich aus folgender Darstellung ergibt:

 

Im Entwurf des Haushalts 2002 wurden im Vermögenshaushalt im UA 0211 insg. 933.380 EUR als Bedarf für die Haushaltsstellen EDV-Anlage, Aufbau Internet sowie EDV-Verkabelung ausgewiesen. Darin enthalten war eine erste Rate i.H.v. 153.400 EUR für ein neues Finanzwesen, die schon im Haushalt 2001 als Verpflichtungsermächtigung veranschlagt war. Weiterhin wurden zur 2. Lesung des Haushalts 2002 als Reste zur Übertragung bzw. zur Wiederholungsveranschlagung nicht verausgabter Mittel 237.844 EUR angemeldet. Sowohl die neu angemeldeten Mittel als auch  die Reste bzw. zur Wiederholungsveranschlagung angemeldeten Mittel waren durch konkrete Beschaffungsvorhaben und Projekte belegt.

 

Aufgrund der von der Stadtverordnetenversammlung vorgenommenen Veränderungen des Haushaltsentwurfs 2002 ergibt sich im UA 0211 des Vermögenshaushalts nunmehr folgendes Bild:

 

0211/9353            EDV-Anlage                                                 300.000 EUR

0211/9354            Aufbau Internet                                                200.000 EUR

0211/9550            EDV-Verkabelung                                       100.000 EUR

Zwischensumme:                                                                  600.000 EUR

 

Aufgrund der konkret beschlossenen Zweckbestimmung, aus

den Mitteln für den Internet-Aufbau den blindengerechten

Internet-Auftritt der Stadt Marburg zu realisieren, sind rd.                        130.000 EUR

aus den o.g. Mitteln fest gebunden. Weiterhin sind aufgrund

der unterbliebenen Übertragung der o.g. Reste rd.                                237.500 EUR

fest gebunden, da es sich hier größtenteils um Beschaffungen

handelt, die in 2001 vorgenommen wurden, aber erst in 2002

kassenwirksam werden bzw. schon geworden sind.

Berücksichtigt man ferner, dass die noch verbleibenden Mittel

für den Aufbau Internet i.H.v. rd.                                                          70.000 EUR

sowie für die EDV-Verkabelung i.H.v.                                        100.000 EUR

zur Aufrechterhaltung des regulären EDV-Betriebs

unabdingbar notwendig sind, so verbleiben lediglich noch                62.500 EUR

für die dringlichsten Investitionen in die EDV-Anlage.

 

Diese Darstellung belegt, dass aufgrund der vorgenommenen Kürzungen und Deckelungen keinerlei Mittel aus dem originären EDV-Bereich für die Einführung eines neuen Finanzwesens vorhanden sind. Soll das Projekt aber dennoch - wie bislang vorgesehen und beschlossen - realisiert werden, ist die Bereitstellung der im Beschlusstenor unter Ziffer 1 bzw. nachfolgend genannten genannten Haushaltsmittel zwingend erforderlich:

 

1.         Hierbei handelt es sich zunächst um die Übertragung der Reste aus dem EDV-Bereich des Vermögenshaushalts 2001, die sich auf 237.846 EUR belaufen. Das würde bedeuten, dass diese Mittel im Rahmen des Jahresabschlusses nicht der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, andererseits aber auch nicht in 2002 kassenwirksam werden.

 

2.         Der weitere Deckungsvorschlag bezieht sich auf die im Vermögenshaushalt unter dem Deckungskreis 43069 veranschlagten Mittel der Ämter für diverse EDV-Beschaffungsvorhaben. Hier besteht ein Ansatz i.H.v. insg. 218.000 EUR, dessen differenzierte Zusammensetzung sich aus der als Anlage beigefügten Zusammenstellung ergibt. Sofern dem Deckungsvorschlag zugestimmt würde, müsste eine konkrete Auswahl der aus den verbleibenden Mitteln noch zu realisierenden Maßnahmen vorgenommen werden.

 

Da aber diese Mittel lediglich der haushaltsmäßigen Absicherung der Gesamtmaßnahme „Neues Rechnungswesen“ dienen, tatsächlich aber in 2002 nicht kassenwirksam verausgabt werden, stünden sie auf jeden Fall nach Abschluss dieses Haushaltsjahres als Rest zur Verfügung und könnten im Haushalt 2003 neu veranschlagt werden.

 

3.         Bei dem dritten Deckungsvorschlag i.H.v. 90.500 EUR handelt es sich um einen Betrag aus der Haushaltsstelle 0211/6710 – Benutzungsentgelte KIV -, der grundsätzlich zur Deckung einer Forderung der KIV eingestellt wurde. Der Zweckverband KIV Hessen, in dem die Stadt Marburg Mitglied ist, hatte zur Abwendung akuter Finanzprobleme von der Verbandsversammlung eine Umlage beschließen lassen, die allein für die Stadt Marburg eine Mehrbelastung i.H.v. über 500.000 EUR in einem Zeitraum von 10 Jahren bedeutet, ohne dass dem eine konkrete Gegenleistung gegenüber steht. Da aber diese Umlage zu einem Zeitpunkt beschlossen wurde, als das speziell für die Gebietsrechenzentren geltende DV-Verbundgesetz eine Umlage ausdrücklich ausgeschlossen hat und die Rechenzentren vielmehr verpflichtete, sich ausschließlich aus Leistungsentgelten zu finanzieren, hat die Stadt Marburg die Zahlung dieser Umlage verweigert und den Austritt aus dem Verband erklärt. Im März 2001 wurde schließlich durch den Hess. Landtag das DV-Verbundgesetz dahingehend geändert, dass die Rechenzentren auch Umlagen erheben dürfen. Die Verbandsversammlung hat darauf hin im Juni 2001 die Beschlüsse zur Erhebung einer Umlage erneut gefasst, so dass die Stadt Marburg ab diesem Zeitpunkt die Forderung erfüllen muss.

 

Für die zurückliegende Zeit der Umlagenforderung, nämlich für das gesamte Jahr 2000 und Teile des Jahres 2001, bestreitet der Magistrat jedoch nach wie vor deren Zulässigkeit und hat gegen die entsprechenden Umlagenbescheide, die sich auf die besagten 90.500 EUR belaufen, Klage beim Verwaltungsgericht Gießen eingereicht. Sofern dieser Klage statt gegeben würde oder eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht mehr in diesem Jahr ergehen sollte, wären die vorsorglich veranschlagten Mittel nicht erforderlich.

 

Daher wird der Betrag von 90.500 EUR zur Deckung vorgeschlagen. Hierbei handelt es sich zwar um Mittel des Verwaltungshaushalts, die aber aufgrund der ausdrücklichen Regelung zur Zulässigkeit der Verwendung von Budgetresten für Ausgaben des Vermögenshaushalts herangezogen werden können (Beschluss des HFA v. 12.2.2002 zur Budgetierung). Sollte eine endgültige gerichtliche Entscheidung gegen die Stadt Marburg ergehen und die Umlage noch in diesem Jahr fällig werden, müssten diese Mittel dann anderweitig aufgebracht werden.

 

Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass im Vertrauen auf die Umsetzung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen strategischen Handlungskonzepts zur Einführung eines doppischen Rechnungswesens bereits eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt wurden:

 

·         Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kämmerei, der Stadtkasse, des Rechnungsprüfungsamtes und der Organisationsabteilung, hat mit Unterstützung der KGSt consult GmbH ein aufwändiges Auswahlverfahren für eine neue Finanz-Software durchgeführt, um ein den Anforderungen der Stadt Marburg genügendes Verfahren zu finden; eine entsprechende Auswahlentscheidung wurde bereits zwischenzeitlich einvernehmlich getroffen.

 

·         Ende letzten Jahres wurde das bisherige HKR-Großrechnerverfahren der KIV zum 31.12.2003 gekündigt, da aufgrund der KIV-Benutzungsordnung eine 24-monatige Kündigungsfrist zum Jahresende einzuhalten ist.

 

·         Zur Umsetzung der vielfältigen Maßnahmen und Veränderungen, die durch die Umstellung von einem kameralistischen auf ein doppisches Rechnungswesen bedingt sind, wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gebildet, die sich zunächst vorrangig mit der Entwicklung eines betriebswirtschaftlichen Rahmenkonzepts befassen soll. Dieses Konzept bildet die Grundlage für die Implementierung einer doppisch basierten Finanz-Software.

 

Aufgrund der nunmehr bestehenden Haushaltssituation ist jedoch eine Ablösung des alten HKR-Verfahrens zum 31.12.2003 und der Start eines doppischen Rechnungswesens zum 1.1.2004, wie es der o.g. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Oktober letzten Jahres vorsieht, nicht umzusetzen. Die bereits eingeleiteten Schritte (s.o.) sind aufgrund dieses Sachverhalts eindeutig in Frage gestellt bzw. müssten hinsichtlich der bereits erfolgten Kündigung des bisherigen HKR-Verfahrens sogar wieder rückgängig gemacht werden.

 

Der im Beschlusstenor unter Ziffer 1 genannte Mittelbedarf i.H.v. insg. 450.000 EUR ergibt sich aus dem mittlerweile vorliegenden Angebot der von der KGSt consult GmbH und der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe ausgewählten Softwareanbieters INFOMA (für den sich im übrigen auch die KIV als Nachfolgesystem des jetzigen Großrechnerverfahrens entschieden hat). Neben den entsprechenden Aufwendungen für Lizenzgebühren und Implementierungskosten ist auch die notwendige Hardwareausstattung zu berücksichtigen. Da sich das Projekt über zwei Jahre erstreckt und der Hauptaufwand der Implementierung in 2003 liegen würde, ist auch die Verteilung der erforderlichen Mittel entsprechend dargestellt. Da aber nur ein Vertrag über die Gesamtmaßnahme abgeschlossen werden kann, müsste jetzt eine eindeutige haushaltsrechtliche Absicherung erfolgen.

 

Inwieweit das neue Verfahren des Softwareanbieters INFOMA auch über die KIV Hessen eingesetzt werden könnte, lässt sich derzeit nicht absehen. Die KIV Hessen bzw. die das neue Verfahren vermutlich vertreibende Tochtergesellschaft ekom 21 hat sich aufgrund der erst kürzlich getroffenen Auswahlentscheidung noch nicht mit einem konkreten Angebot an ihre Kunden gewandt. Es ist zu vermuten, dass vorrangig eine Umstellung des Großrechnerverfahrens auf das kamerale System von INFOMA erfolgen wird, da ein Großteil der kleineren Anwendergemeinden zunächst nur einen Umstieg auf der kameralen Ebene vollziehen dürfte. Gleichwohl wird der Magistrat die KIV Hessen um die Abgabe eines eigenen Angebotes bitten, wenn die hiermit geforderten haushaltsmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Diese Vorlage dient somit der endgültigen Klärung der weiteren Vorgehensweise. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Nicht-Bereitstellung der für ein neues Finanzwesen erforderlichen Mittel eine zeitliche Verzögerung des Projekts zur Folge hätte. Aufgrund der sich auf Länderebene abzeichnenden Entwicklung eines neuen Gemeindehaushaltsrechts als auch aufgrund der Tatsache, dass die KIV eine Ablösung ihres jetzigen HKR-Großrechnerverfahrens für spätestens 2005 oder 2006 angekündigt hat, werden die erforderlichen Mittel aber in jedem Falle bereitzustellen sein. Ob die finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt Marburg in den nächsten Jahren die Realisierung dieser notwendigen Maßnahme dann besser erscheinen lassen, ist zumindest fraglich.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

 

 

Anlage:            Zusammenstellung der Mittel für spezifische EDV-Beschaffungen der Ämter

Loading...
Legende
selbst zuständig
selbst zuständig
eigenes Amt zuständig
eigenes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
anderes Amt zuständig
andere Zuständigkeit
andere Zuständigkeit
selbst verantwortlich
selbst verantwortlich
andere Verantwortlichkeit
andere Verantwortlichkeit
Aufgabe bearbeiten
Aufgabe bearbeiten
NA
TOP
Keine Zusammenstellung
Keine Zusammenstellung
Dokument erstellen
Dokument erstellen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
Dokument auswählen
Dokument auswählen
Mobile Navigation schliessen