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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1117/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Änderungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 27/1 und Aufstellungsbeschluss für den
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 27/4 ?Reithalle Dagobertshausen im Stadtteil Dagobertshausen der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Michaela Bauer
- Verfasser*in:
- Nützel, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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20.04.2010
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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22.04.2010
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.04.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
Für den im Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird
1. die Änderung des
Flächennutzungsplanes Nr. 27/1 „Reitanlage Dagobertshausen“ in Marburg,
Ortsteil Dagobertshausen sowie
2. die Aufstellung des Vorhaben- und
Erschließungsplanes Nr. 27/4 „Reitanlage Dagobertshausen“ in Marburg, Ortsteil
Dagobertshausen
gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Innerhalb des im beigefügten Lageplan gekennzeichneten
Bereiches befinden sich die landwirtschaftlichen Nutzflächen der direkt
angrenzenden landwirtschaftlichen Hofanlage Im Dorfe 14 in 35041
Marburg-Dagobertshausen. Der ehemalige Eigentümer hat altersbedingt die
landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben und die Hofanlage mit den gesamten
landwirtschaftlichen Nutzflächen veräußert.
Die neuen Eigentümer beabsichtigen, den landwirtschaftlichen
Betrieb weiterzuführen und auszubauen. Zu diesem Zweck sind in der
unmittelbaren Nachbarschaft weitere landwirtschaftliche Flächen hinzu erworben
worden. Insgesamt sollen etwa 80 ha bewirtschaftet werden. Die neuen Eigentümer
wollen die Hofanlage vollständig sanieren, die Landwirtschaft auf eine
ökologische Betriebsweise umstellen und sich demnächst einem der anerkannten
Verbände (z. B. Naturland, Bioland, demeter etc.) anschließen.
Ferner ist beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe der Hofstelle
eine Reitanlage zu errichten.
Am 20. Januar 2010 hat der Vorhabenträger die Einleitung
eines Bauleitplanverfahrens beantragt. Der Magistrat der Universitätsstadt
Marburg hat in seiner Sitzung am 22. März 2010 diesem Antrag
zugestimmt.
Das diesem Antrag zu Grunde liegende angestrebte
Nutzungskonzept „Errichtung einer Reitanlage zu Zucht- und Sportzwecken“ kann
ausführlich der beigefügten Konzeptbeschreibung entnommen werden.
Auf Grund des Umfangs dieser Planungen und zur Sicherung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines
verbindlichen Bauleitplanes erforderlich. Das Vorhaben soll gemäß § 12 BauGB
als Vorhaben- und Erschließungsplan durchgeführt werden. Nach Art der Nutzung
wird gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Sondergebiet Reitanlage
festgesetzt.
Im Vorfeld haben Abstimmungen mit der Regionalplanung, dem
Amt für Straßen- und Verkehrswesen und dem Denkmalschutz stattgefunden. Davon
gilt es festzuhalten, dass auf ein regionalplanerisches Abweichungsverfahren
verzichtet wird. Der östliche Teil des Planungsbereiches sowie der angrenzende
Teil der Ortslage Dagobertshausen mit seinen 4 Einzelkulturdenkmälern stehen
als Gesamtanlage unter Denkmalschutz.
Bestandteil dieses Bauleitplanes wird das mit der
Universitätsstadt Marburg abgestimmte Konzept (Vorhaben- und Erschließungsplan)
sowie ein Durchführungsvertrag, der die Vorhabenträgerin zur Übernahme aller
anfallenden Kosten, ggf. auch für erforderliche Erschließungsmaßnahmen,
verpflichtet.
Gemäß § 2 (4) BauGB ist für das Vorhaben ein Umweltbericht,
in dem die Ergebnisse einer Umweltprüfung ausgewertet werden, erforderlich.
Der Flächennutzungsplan, der derzeit eine
landwirtschaftliche Nutzfläche (Außenbereich) darstellt, wird im
Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB geändert.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Übersichtsplan
Konzeptbeschreibung mit Plan
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
|
|
K |
B |
|
|
A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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