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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1142/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

 

            gemäß §§ 114 d, 97 Abs. 3 in Verbindung mit § 114 b Abs. 3 und § 114 h Abs. 3 HGO über die hiermit vorgelegten folgenden Entwürfe zu beraten und zu beschließen:

 

 

1. Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Planungsjahre 2009 bis 2013

 

2. Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 mit ihren Anlagen

 

3.            Stellenplan 2010 und 2011 der Universitätsstadt Marburg

 

4. sowie den Entwurf des Finanzplanes 2009 bis 2013 gemäß § 114 h Abs. 4 HGO zur Kenntnis zu nehmen

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte in Ihrer Sitzung am 18.12.2009 einstimmig beschlossen:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2010 und 2011 vorzulegen.

 

Dieser Aufforderung kommt der Magistrat mit dem vorliegenden Entwurf nach.

 

Gemäß §§ 114 d i. V. m. § 97 Abs. 1 und 114 h Abs. 3 HGO hat der Magistrat die o. g. Planentwürfe festzustellen, die er nach § 51 Ziffer 7 HGO zur Beratung und späteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorlegt.

 

Das Investitionsprogramm ist Grundlage für den Finanzplan 2009 – 2013, der dem Haushaltsplanentwurf 2010 / 2011 als Anlage beigefügt ist.

 

Der Doppelhaushalt 2010 / 2011 wird wie der Haushalt 2009 wieder als Produkthaushalt nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung vorgelegt. Hiernach gilt der Ergebnishaushalt gem. § 114 b Abs. 4 HGO als ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge mindestens so hoch ist wie der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen.

 

Der Entwurf 2010 erreicht dieses Ziel und erwirtschaftet sogar noch einen kleinen Überschuss. Anders sieht es dagegen beim Entwurf 2011 aus, bei dem die ordentlichen Aufwendungen die ordentlichen Erträge um rd. 8 Mio. € übersteigen. Das beruht allerdings nicht auf den Aufwendungen; sie liegen 2011 insgesamt auf demselben Niveau wie 2010, bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sogar deutlich darunter. Das Problem liegt in den ordentlichen Erträgen, vor allem bei der Gewerbesteuer (- 7,0 Mio. €).

 

Auch die Abschreibungen des Anlagevermögens abzüglich der Auflösung von Sonderposten belasten den Haushalt 2011 mehr als 2010.

 

Der Fehlbedarf des Haushaltsjahres 2011 wird formal durch die "Rücklage aus den Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" gedeckt, muss aber durch die in der Haushaltssatzung verankerte 5%-ige Haushaltssperre in der Abwicklung erwirtschaftet werden.

 

Im investiven Teil des Finanzhaushalts 2010 ist besonders bemerkenswert, dass dieser wiederum keine Kreditaufnahme vom Kapitalmarkt ausweist. Veranschlagt sind lediglich die zinslosen Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds und die Darlehen des Landes zur Finanzierung der Konjunkturprogramme. Ansonsten wird die Deckungslücke im investiven Bereich in Höhe von 32,2 Mio. € durch den Überschuss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 10,6 Mio. € sowie durch die erwirtschafteten liquiden Mittel (Kassenbestand) in Höhe von 29,2 Mio. € finanziert.

 

Der Finanzhaushalt 2011 enthält praktisch keine Ansätze der Konjunkturprogramme mehr. Sein Investitionsvolumen pendelt sich deshalb wieder bei einem normalen Niveau von 26,6 Mio. ein.

 

Da der Kassenbestand zum Ende des Haushaltsjahres 2010 nach den Planzahlen aufgebraucht sein wird, sind erstmals seit Jahren wieder Kreditaufnahmen vom Kapitalmarkt nötig.

 

Die Finanzplanung, die sich mangels anderer Planungsgrundlagen in wesentlichen Eckdaten auf die Steuerschätzung vom Mai 2009 bzw. auf die daraus abgeleiteten Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern vom Oktober 2009 stützen muss, zeigt trotz aller Schwierigkeiten über die Jahre hinweg doch noch ein recht positives Bild der zukünftigen Haus­halte. Die tatsächliche Entwicklung der kommenden Jahre wird aber natürlich ganz wesentlich von dem künftigen konjunkturellen Rahmen und von den weiteren Entscheidungen des Bundesgesetzgebers und des Landesgesetzgebers abhängen.

 

Zahlreiche weitere Einzelheiten und Erläuterungen können dem Haushaltsplanentwurf 2010 / 2011 entnommen werden.

 

Die Ortsbeiräte werden gemäß § 82 Abs. 3 HGO zum Entwurf des Haushalts 2010 / 2011  gehört.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

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