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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1165/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf welcher Rechtsgrundlage sind die Parkplätze in der Gisselberger Straße gegenüber dem neu aufgestockten VfB-Gebäude nun dessen Bewohnern zur alleinigen Nutzung zugeordnet?

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Sachverhalt

Die Stellplätze an der Gisselberger Straße gegenüber dem aufgestockten VfB-Gebäude sind dem Baugrundstück Gisselberger Straße 37 und 37 a (Flur 16, Flurstücke 76/3 und 76/4) durch öffentlich-rechtliche Baulast zugeordnet worden. Die Baulast wurde am 11. 9. 2008 in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Darüber hinaus wurde den jeweiligen Eigentümern der Wohnanlage die jederzeitige Benutzung dieser Parkplätze unter Auferlegung der Unterhaltungs-, Instandhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten an dem dienenden Grundstücksteil im Wege einer Grunddienstbarkeit eingeräumt. Für die Einräumung der Baulast erhielt die Stadt einen Wertausgleich. Die Eintragung im Grundbuch erfolgte am 2. 10. 2009.

 

Im Zuge des Verkaufs der Wohnappartements wird der diesen jeweils zuzuordnende Stellplatz auf den Erwerber des Appartements übertragen.

 

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