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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1192/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Universitätsstadt Marburg
Bebauungsplan Nr. 18/8 - 4. Änderung ?Beltershäuser- /Cappeler Straße, tegut-Markt? im Stadtteil Cappel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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20.05.2010
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.05.2010
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden
Beschluss zu fassen:
Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18/8 - 4. Änderung „Beltershäuser -/Cappeler Straße, tegut-Markt“ inkl. der Pläne zum straßenbaurechtlichen Teil wird zum Zwecke der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und der Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) zugestimmt.
Sachverhalt
Begründung:
Für die am 20. Juni 2008 beschlossene Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 18/8 - 4. Änderung „Beltershäuser -/Cappeler Straße,
tegut-Markt“ ist die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der
Öffentlichkeit und der Behörden gemäß der §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in
Form eines öffentlichen Aushangs im Zeitraum 7. bis 28. September 2009 bzw. in Form
eines Anschreibens mit der Bitte um Stellungnahme durchgeführt worden. Die
Ortsbeiräte Cappel und Richtsberg wurden gesondert angeschrieben; im Zuge der
Teilnahme an einer Ortseiratssitzung in Cappel wurden umfangreiche
Informationen durch Vertreter der Verwaltung und durch den Architekten des
tegut-Projektes gegeben.
Entsprechend der „Doppelfunktion“ dieses Bebauungsplans
werden im Folgenden zunächst unter A) die sich auf straßenbaurechtliche
Fragestellungen beziehenden Anregungen behandelt. Anschließend werden unter B)
die Anregungen und deren Einarbeitung zum städtebaulichen Teil dargestellt.
A) Straßenbaurechtlich
Die unter „Ergebnis“ beschriebenen Einträge beziehen sich im
Folgenden ausschließlich auf die Pläne zum straßenbaurechtlichen Teil; im Bebauungsplan
können diese Maßnahmen nicht unmittelbar festgesetzt werden.
Behörde |
Anregung |
Ergebnis |
1. Straßenverkehrsbehörde |
Überarbeitung der F+R-Wege-Beziehung zwischen
Schubertstraße und L3125 Abstimmung der Radwegführung mit Radverkehrsbeirat |
Zwischenzeitlich erfolgt und eingearbeitet Zwischenzeitlich erfolgt. Übernahme der Trassen-führung
und -breite. Weitere Konkretisierung im Zuge des Planungsprozesses |
2. Deutsche Telekom |
Hinweis auf Leitung und Berücksichtigung der Belange der
Telekom |
Belange der Versorgungsträger werden im Zuge der
Ausführungsplanung berücksichtigt/eingearbeitet |
3. Stadtwerke Marburg |
Im Umgestaltungsbereich befinden sich verschiedene Gas-
und Wasserleitungen. Es ergeht die Bitte um Beteiligung an der
Ausführungsplanung |
Belange der Versorgungsträger werden im Zuge der
Ausführungsplan berücksichtigt/eingearbeitet |
4. ASV Marburg |
Nachtrag der Standorte für Lichtsignalanlagen Verbreiterung der Rechtsabbiegespuren in der
Umgehungsstraße auf die Beltershäuser Straße. Verbreiterung der Linksabbiegespur in der Cappeler Straße
auf 3,25 m; Radstreifen hier zu überarbeiten Detaillierte Darstellung der Rad-/Gehwegführung inkl.
Überführung in den Planunterlagen Nachweis der Schleppkurven Darstellung der Führung von Straßenentwässerung und
Oberflächenwasser Markierungs- und Beschilderungsplan ist vorzulegen |
Ist eingearbeitet Vor dem Hintergrund der Flächenverfügbarkeit sind 3 m
ausreichend in der Umgehungsstraße. Ist eingearbeitet Ist eingearbeitet. Sonder-planung im Stich Marburger
Straße durch tegut Ist eingearbeitet Ist eingearbeitet Wird im Zuge der Ausführungsplanung mit
Straßenverkehrsbehörde abgestimmt |
5. PLEDOC |
Hinweis auf Ferngasleitung und Lichtwellenkabel mit
jeweiligen Schutzstreifen |
Leitungstrassen im B-Plan eingearbeitet. Leitungspläne an
das Planungsbüro weitergeleitet. Berücksichtigung im Zuge der
Ausführungsplanung |
6. Privatperson |
Durch Veränderung des Knotenpunktes mit der direkten
Zufahrt/Abfahrt zum tegut-Grundstück werden Verschlechterungen für die
bestehende Zu-/Abfahrt des Nachbargrundstücks (Beltershäuser Straße 2)
befürchtet. Der hier existierende „Vollanschluss“ zur L3125 muss bestehen
bleiben. Es dürfen keine finanziellen Nachteile entstehen |
Zufahrt von tegut auf die Beltershäuser Straße ist
überarbeitet worden (Wegfall der Beschleunigungsspur). Ebenso Verkürzung der
Zweispurigkeit aus Richtung Knotenpunkt. Vollanschluss der Privatperson auf
die Beltershäuser Straße bleibt erhalten. |
B) Städtebaulich
Festzuhalten ist zunächst, dass sowohl gegenüber sämtlichen
Umbaumaßnahmen im Straßenraum als auch gegenüber dem Einzelhandelsprojekt keine
grundsätzlichen Bedenken geäußert werden. Die eingegangenen Anregungen lassen
sich in die folgenden Themenbereiche gliedern:
a) Leitungen und Leitungstrassen:
wurden ergänzt bzw. in der Lage korrigiert.
b) Radwegetrassierung
In Abstimmung mit dem
Radverkehrsbeirat neu erarbeitet. Ein gesonderter Plan für diesen
Verkehrsbelang wird im Zuge der Entwurfsplanung für den „Straßenstummel“
Marburger Straße zurzeit erarbeitet und erneut im Radverkehrsbeirat
vorgestellt.
c) Immissionsschutz
Die vom RP
Gießen, Abt. Immissionsschutz, angeregten baulichen und sonstigen Maßnahmen zur
Einhaltung der Immissionsrichtwerte wurden an den Architekten weitergeleitet
und führen in Konsequenz zur Überarbeitung im Bereich
Warenumschlag/-anlieferung. Unter Berücksichtigung der inzwischen veränderten
baulichen Situation und Regelungen zum Ausschluss der Nachtanlieferung, welche
im Bauschein fixiert werden, ist das Immissionsgutachten überarbeitet worden.
Die einschlägigen Werte werden eingehalten.
Die Frage, ob der Umbau des
Verkehrsknotens für die Bewohner des Damaschkewegs eine „wesentliche Änderung“
im Sinne der Bundesimmissionsschutzverordnung ist, wurde an das ASV als
Straßenbaulastträger für die Beltershäuser Straße geleitet. In Absprache mit
dem ASV wird der Aspekt Immissionsschutz gutachterlich aufgearbeitet. Das
Gutachten ist beauftragt. Sollten die Maßnahmen zum Schallschutz in Folge des
Gutachtens notwendig werden, so werden diese zum Satzungsbeschluss bzw. im Zuge
der Umsetzung der Straßenbauplanungen eingearbeitet.
Die Kosten der Straßenbaumaßnahme am
Knotenpunkt L3089/L3125 teilen sich das Land Hessen und die Stadt Marburg, die
Kosten für die Herstellung des Kreisverkehrs an der Umgehungsstraße muss die
Stadt Marburg tragen. Der städtische Kostenanteil bei dem Minikreisel, dessen
Herstellungskosten zwischen tegut, dem Eigentümer des „Heimtex-Grundstücks“ und
der Stadt Marburg geteilt werden, liegt bei 50.000,00 €. Die Kosten für die
verbesserte Erschließung des „tegut-Grundstücks“ von der Beltershäuser Straße
trägt in Folge vertraglicher Regelungen ausschließlich die Firma tegut.
Egon Vaupel Dr. Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlagen
Bebauungsplan (Entwurf)
Begründung (Entwurf)
Straßenausbauplanung (Entwurf)
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
FD 66 |
|
gez. |
|
B |
|
A:
Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
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