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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/0181/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

Unterabschnitt Wasser

 

1.    eine Planung für die konkrete Umsetzung der u. a. im „Landschaftsplan Mitte“ und LPO bzw. „Lahnprojekt“ des BUND vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lahnrenaturierung zu erarbeiten (Konkretisierung der Einzelmaßnahmen mit Kostenschätzung und Zeitrahmen, Prioritätenliste).

 

2.    den Lebensraum Wasser zu schützen: Rückführung von Uferbebauung, Freihalten der Retentionsflächen, an ökologischen Kriterien orientierte Gewässerhaltung

 

3.    für Erhaltung und Schutz von stehenden und fließenden Gewässern zu sorgen: Feuchtwiesen, Altarme, Auenwaldbereiche, Sicherung der Reproduktionsfähigkeit der Gewässerfauna.

 

4.    Ankauf und Nichtnutzung der Uferrandstreifen der Lahn und eine extensive Pflege der Grünflächen zu betreiben.

 

5.    für Wasserrückführung (Autowaschanlagen, Waschanlagen, Schwimmbäder) zu sorgen.

 

6.     Vorschläge für die Erhöhung der Grundwasserneubildung zu machen.

 

7.    den Pro-Kopf-Wasserverbrauch durch Förderung des Einsatzes von Regenwasser zu reduzieren.

 

8.    die Versiegelung von Flächen zu reduzieren und die Entsiegelung zu fördern, z. B. durch Einsatz von versickerungsfähigem Pflaster (Bauleitplanung), außerdem verrohrte Fließgewässer offenzulegen.

 

 

Lebensraum Grün

 

9.    die Baumschutzsatzung zu überarbeiten und zu aktualisieren.

 

10.  wertvolle Gebiete im Stadtgebiet Marburg durch Ausweisung in Naturschutzgebiet, Naturdenkmal. Geschützter Landschaftsbestandteil (Bebauungsplan) zu sichern.

 

11.  die Direktvermarktung zu fördern.

 

12.  die Landwirte in die Landschaftspflege einzubeziehen.

 

13.  für mehr nutzbare Erholungsflachen und Schaffung innerörtlicher Naturerlebnisräume zu sorgen.

 

14.  einen Wiederholungsantrag für die Ausrichtung der Landesgartenschau zu stellen, unter Einbeziehung der aus Punkt 1 gewonnenen Erkenntnisse.

       Die Möglichkeit einer Einbeziehung des PKH-Geländes ist zu überprüfen.

 

15.  über den Streusalzeinsatz zu berichten (ausgebrachte Menge, Verwendung umweltfreundlicher Nass-Salze, kostenlose Abgabe von Splitt, Bericht über salzfreies Streuen).

 

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfall

 

16.  regionale Produkte zu fördern (z. B. durch bevorzugten Einkauf von reg. Produkten in öffentlichen Einrichtungen, Kindergärten etc.).

 

17.  für den Einsatz von Umweltpapier in der Verwaltung, den Schulen, Kindergärten etc. zu sorgen und darüber zu berichten.

 

18.  den Papiereinsatz zu reduzieren (doppelseitiges Drucken, Kopieren etc.) und darüber zu berichten.

 

19.  eine Sammelstelle für gebrauchte CDs, Leuchtstoffröhren und Energielampen einzurichten.

 

20.  die Umwelterziehung in Kindergärten und Schulen fortzuführen.

 

21.  die Trennung von Bio-Abfällen auf Friedhöfen zu betreiben.

 

22.  vom Landkreis die Abfallverbringung von der Straße auf die Schiene einzufordern.

 

 

Luft- und Lärmverschmutzung

 

23.  für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Lärmschutzmaßnahmen auf der B 3 a im Stadtgebiet zu sorgen.

 

24.  den Parksuchverkehr in der Innenstadt durch Ausbau der Parkleitsysteme abzubauen.

 

25.  auf erhöhte Ozonwerte im Sommer durch geeignete Maßnahmen zu reagieren.

 

26.  die Beschilderung zu den P + R Parkplätzen zu verbessern.

 

27.  einen Plan zur Erweiterung von Tempo 30-Bezirken vorzulegen (dient auch der Vorbeugung von Sommer-Smog) und sich um die Aufstellung von Lärmschutzschildern und die Errichtung von Lärmschutzwänden zu bemühen.

 

28.     Standorte für den dauerhaften Betrieb elektronischer Geschwindigkeitshinweistafeln vorzuschlagen sowie Geschwindigkeitskontrollen zu intensivieren und verkehrsberuhigende Maßnahmen durch Rückbau von „Rennstrecken“ vorzunehmen.

 

 

Energie

 

29.  den verantwortungsbewussten Umgang mit Energie durch Informations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Energiepädagogik (z. B. Projektwochen an Schulen) zu fördern und die Verbraucherberatung auszubauen.

 

30.     ökologisches Bauen z. B. über die Bauberatung zu fördern (es ist zu prüfen, inwieweit von der Sparkasse ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt werden kann), energetische Vorgaben bei Ausweisung neuer Baugebiete festzusetzen (z. B. im Hinblick auf einsetzbare Energieträger, Gebäudegestaltung und Wärmeschutz) sowie Pilotprojekte zum Einsatz wirtschaftlich noch nicht konkurrenzfähiger Energietechnologien zu fördern.

 

31.     Maßnahmen zur Gewinnung erneuerbarer Energien durch die Nutzung von Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse zu ergreifen und die Nutzung des im FNP ausgewiesenen Standortes für die Windenergieerzeugung aktiv zu unterstützen. Insbesondere: Bei Ausweisung und Erschließung neuer Baugebiete ist zu überprüfen, ob die Energieversorgung durch eine Holzhackschnitzanlage im Nahwärmebereich erfolgen kann.

 

32.  Bau und Renovierung von städtischen Liegenschaften unter Berücksichtigung des Niedrigenergiestandards sowie die Modernisierung von Energiesystemen vorzunehmen und den Energiebericht fortzuschreiben.

 

33.     Energieträgerwechsel zu fördern (z. B. Realisierung des Projekts einer Erdgastankstelle.

 

34.  dem Klimabündnis beizutreten.

 

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Sachverhalt

Begründung:

___________

 

Die Aufträge sind den Maßnahmenkatalogen der Agenda Energie und der Agenda Ökologie entlehnt. Der Prozess wird sich über Jahre erstrecken.

 

 

gez. Dr. Petra Baumann                                            gez. Roxane Schröter         

gez. Jürgen Markus                                                            gez. Dr. Ralf Musket

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Finanz. Auswirkung

 

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