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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1236/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kann der Magistrat Auskunft geben, warum die Fußgängerbrücke zwischen Sommerbadstraße und Cappeler Straße ausweislich des Verkehrszeichens „Nur für Fußgänger“ für Fahrradfahrer nicht erlaubt ist, zu befahren?

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Sachverhalt

Zur Freigabe einer Fußgängerbrücke für den Radverkehr ist eine Geländerhöhe von 1,30 m erforderlich.

 

Da die in den entsprechenden Richtlinien geforderte Geländerhöhe an dem Steg zwischen Sommerbadstraße und Cappeler Straße nicht vorhanden ist, kann dieser für Radfahrer nicht freigegeben werden.

 

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