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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/0188/2002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Wie wird die Verwendung städtischer Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen überprüft?

 

Es antwortet der Bürgermeister.

 

Die kulturellen Einrichtungen mit Regelförderung sind verpflichtet, beim Kulturamt einen Verwendungsnachweis über die städtischen Zuschüsse des Vorjahres einzureichen. Diese Jahresbilanz wird in der Regel in den ersten drei Monaten des Jahres verfasst und ist Voraussetzung für die Zahlung weiterer Zuschüsse. Diese Bilanzen sind fast immer so ausführlich und fundiert, dass sie Aufschluss über die Aktivitäten des betreffenden Kulturträgers geben.

Kulturelle Einrichtungen, die aus den Haushaltsstellen „Allgemeine Kulturförderung“, Ausstellungen, Ausfallgarantien oder Marburger Kulturfonds Projektzuschüsse erhalten, müssen bei der Beantragung zunächst einen Kostenplan vorlegen. Nach der Bewilligung eines Zuschusses und Durchführung des Projektes müssen die Träger einen detaillierten Verwendungsnachweis mit Ein- und Ausgaben einreichen. Erst nach Prüfung dieses Verwendungsnachweises werden die bewilligten Zuschüsse ausgezahlt.

Darüber hinaus verfolgen die Beschäftigten des Kulturamtes die Veröffentlichungen in den lokalen Medien und nehmen als Besucher am kulturellen Leben Marburgs teil. Aus diesen Quellen sowie direkten Gesprächen ergeben sich weitere Erkenntnisse über die angemessene Verwendung städtischer Zuschüsse.

Bei aller Berechtigung der Überprüfung soll angesichts des hohen Anteils an ehrenamtlichem Engagement im Kulturleben aber auch der Eindruck misstrauischer Kontrolle vermieden werden.

 

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