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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1291/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird gebeten zu beschließen:

 

Bei der Landesbank Hessen-Thüringen - Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen werden folgende Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds aufgenommen:

 

Abteilung B mit regulärer Ansparzeit

 

              Sanierung Stadthalle Marburg                                                        1.500.000 €

 

Abteilung C

 

              Sanierung des Sozialgebäudes der Pestalozzischule                 800.000 €

 

              Dem Haupt- und Finanzausschuss ist von dem Beschluss Kenntnis zu geben.

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat der Stadt Marburg aus dem Kontingent 2010 die o. a. Darlehen bewilligt.

 

Ursprünglich wurden im September 2009 beim Land Hessen zwei Investitionsfondsdarlehen der Abteilung B mit einem Volumen von insgesamt 3.000.000 € beantragt. Aufgrund des begrenzten Kontingents von Darlehen aus der Abteilung B wurde uns ein Darlehen aus der Abteilung B und ein zinsverbilligtes Darlehen aus der Abteilung C zugeteilt.

 

Die Darlehen der Abteilung B sind zinslos und sind nach der Auszahlung mit jährlich 5 % zu tilgen. Vor der Auszahlung hat die Stadt Marburg als Darlehensnehmerin zunächst 4 Jahresraten von jeweils 5 %, insgesamt 20 % der Darlehenssumme anzusparen, so dass die Zuteilung des Darlehens regulär zum 01.01.2014 erfolgt. Die zu zahlenden Ansparraten stellen zinsähnliche Aufwendungen dar, die dann über die Laufzeit des Darlehens verteilt werden.

 

Darlehen der Abteilung C werden zu 100 % an dem auf die Zusage folgenden 01. September, also in diesem Falle zum 01.09.2010 ausgezahlt. Die Tilgung des Darlehens erfolgt in 40 gleichen Jahresraten bei einem Zinssatz von 3 % auf den jeweiligen Restbetrag.

 

Die Verzinsung eines Darlehens aus der Abteilung C orientiert sich an der wirtschaftlichen Belastung der Anspardarlehen aus Abteilung B. Die Vergleichbarkeit kommt dadurch zustande, dass bei dem Darlehen aus Abteilung C zwar eine laufende Niedrigverzinsung stattfindet, dafür aber keine Ansparraten geleistet werden müssen.

 

Die beiden Darlehen sind trotz der zu leistenden Ansparraten bzw. der Niedrigverzinsung günstiger als ein Darlehen vom Kapitalmarkt. Von der Bewilligung sollte deshalb wie üblich Gebrauch gemacht werden.

 

Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss der Anspar- und Darlehensverträge werden mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2010/2011 am 25.06.2010 erfüllt sein.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

1. Einmalkosten

    keine

 

 

2. Folgekosten

 

Investitionsfondsdarlehen Abteilung B - 1.500.000 €

 

Auszahlungen Finanzhaushalt

lfd. Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

Ansparraten

75.000 €

75.000 €

75.000 €

75.000 €

0 €

0 €

Tilgung

0 €

0 €

0 €

0 €

75.000 €

75.000 €

 

 

Einzahlung Finanzhaushalt

lfd. Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

Darlehensauszahlung

0 €

0 €

0 €

0 €

1.500.000 €

0 €

 

 

Aufwand Ergebnishaushalt

lfd. Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

Auflösung Ansparraten

0 €

0 €

0 €

0 €

15.000 €

15.000 €

 

Investitionsfondsdarlehen Abteilung C - 800.000 €

 

Auszahlungen Finanzhaushalt

lfd. Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

Ansparraten

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Tilgung

0 €

40.000 €

40.000 €

40.000 €

40.000 €

40.000 €

 

 

Einzahlung Finanzhaushalt

lfd. Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

Darlehensauszahlung

800.000 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

 

 

Aufwand Ergebnishaushalt

lfd. Jahr

2011

2012

2013

2014

2015

Zinsaufwand

7.000 €

23.700 €

22.500 €

21.300 €

20.100

18.900

 

3. Weitere finanzielle Auswirkungen

    keine

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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