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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Fraktion - VO/1305/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat möge beschließen,

dass die Subventionierung der Beiträge für städtische Tagesmütter anhält, auch wenn eine Mutter durch beispielweise Mutterschutzfristen oder Elternzeit bei einer weiteren Schwangerschaft nicht berufstätig ist.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die Nichtsubventionierung würde in den angesprochenen  Fällen dazu führen, dass das Kleinkind aus der Tagesmutterbetreuung ausscheiden muss, bei Wiederaufnahme der Berufstätigkeit aber wieder einen Tagesbetreuungsplatz braucht.

 

Eine solche inkonstante Betreuungssituation ist für Kleinkinder nur schwer verkraftbar. Im Interesse des Kindeswohls ist – besonders in den Fällen, wo die Mutter bei Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit wieder einen Krippen- oder Tagesbetreuungsplatz braucht – eine Herausnahme des Kindes unbedingt zu vermeiden.

 

 

 

Dr. Claudia Röder                                          Hannelore Gottschlich             

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