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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1308/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013, Haushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 - 2. Lesung und Beschlussfassung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd und Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
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25.06.2010
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
I. gemäß § 114h Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2009 bis 2013 mit einem Volumen von 226.853.000 € zu beschließen;
II. den Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf 99,720 Beamten- und 696,651 Beschäftigtenstellen nach TVöD festzusetzen;
III. aufgrund der §§ 114a ff. HGO die folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 zu beschließen:
Haushaltssatzung
der
Universitätsstadt Marburg
für die
Haushaltsjahre
2 0 1 0 und 2 0 1 1
Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung
(HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), hat die
Stadtverordnetenversammlung am 25. Juni 2010 folgende Haushaltssatzung
beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan wird für die Haushaltsjahre
2010 2011
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 169.669.000
€
161.881.000 €
mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 168.928.000
€
169.735.000 €
im außerordentlichen Ergebnis
mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
0 €
0 €
mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
0 €
0 €
mit
einem + Überschuss / - Fehlbedarf von + 741.000 € - 7.854.000 €
im Finanzhaushalt
mit
dem Saldo aus den Einzahlungen und
Auszahlungen
aus laufender Verwaltungs-
tätigkeit
auf - 4.233.250 € - 3.881.690 €
und
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
22.872.000 € 10.418.000 €
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
56.823.000 € 29.821.000 €
Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
14.646.000 € 19.403.000 €
Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 3.307.000 € 3.286.000 €
mit
einem Finanzmittelfehlbedarf von
26.845.250 € 7.167.690 €
festgesetzt.
§ 2
2010 2011
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahme in den
Haushaltsjahren 2010 und 2011 zur
Finanzierung von
Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist, wird auf
14.646.000 € 19.403.000
€
festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem
Hessischen Investitions-
fonds
Abteilung
A 1.000.000 €
0 €
Abteilung
B 2.275.000 € 1.901.000 €
Abteilung
C 800.000 €
0 €
enthalten.
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem
Hessischen
Investitionsfonds, über die in den
Haushaltsjahren Ver-
träge abgeschlossen werden sollen
und die in künftigen
Haushaltsjahren zur Auszahlung
anstehen, wird auf 2.300.000 € 3.000.000 €
festgesetzt.
Diese Investitionsfondskredite
verteilen sich wie folgt:
2010 800.000 €
0 €
2011
0 €
0 €
2012
0 €
0 €
2013
0 € 1.000.000 €
2014 1.500.000 € 1.000.000 €
2015
0 € 1.000.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag von
Verpflichtungsermächtigungen
in den Haushaltsjahren 2010 und 2011
zur Leistung
von Auszahlungen in künftigen Jahren
für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf
18.024.000 € 18.190.000 €
festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite,
die in den
Haushaltsjahren 2010 und 2011 zur
rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in
Anspruch genommen
werden dürfen, wird auf
15.000.000 € 15.000.000 €
festgesetzt.
§ 5
2010 2011
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden
für die Haushaltsjahre 2010 und 2011
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für
die land- und forst-
wirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 280 v. H. 280 v. H.
b) für
die Grundstücke
(Grundsteuer
B) auf 330 v. H. 330 v. H.
2. Gewerbesteuer
auf 370 v. H.
370 v. H.
§ 6
Es gilt der von der
Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene
Stellenplan.
§ 7
Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Gemäß § 114g Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und
Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in folgenden Fällen übertragen:
Haushaltsteil |
Überschreitung des Haushaltsansatzes ab |
und/oder absoluter Betrag ab |
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Ergebnishaushalt/Finanz-haushalt
(konsumtiv) |
20 % |
10.000 € |
|
|
|
Finanzhaushalt
Investitionen |
10 % |
100.000 € |
Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der
Stadtverordnetenversammlung gemäß § 114g Abs. 1 HGO Kenntnis zu geben.
§ 8
Sperren
Die Haushaltsmittel des Ergebnishaushalts 2011 sind zu 5 % gesperrt.
Die Freigabe erfolgt durch den Magistrat.
Die Haushaltsmittel des Finanzhaushaltes für Investitionen -
Haushaltsansätze, Haushaltsreste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in
vollem Umfange gesperrt.
Die Freigabe erfolgt durch den Magistrat.
Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist die
Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.
Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre
Gültigkeit.
§ 9
Besondere
Bestimmungen zum Stellenplan
Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden
Stellen wird gesperrt.
Eine Freigabe erfolgt durch den Haupt- und
Finanzausschuss nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.
Die bereits getroffenen
Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den
Finanzplan 2009 bis 2013, der durch den Magistrat erstellt wird und dem
Haushaltsplan 2010/2011 als Anlage beizufügen ist.
Der Ergebnishaushalt schließt im Haushaltsjahr 2010 mit
einem Überschuss ab. Bedingt durch Gewerbesteuerrückzahlungen für Vorjahre, die
in der Eröffnungsbilanz als Rückstellungen berücksichtigt sind, kann jedoch dem
Finanzhaushalt für den Bereich der Investitionen letztlich kein
Finanzmittelüberschuss zur Verfügung gestellt werden. Im Finanzhaushalt besteht
ein Finanzierungsbedarf von rd. 34,0 Mio. €, der wie folgt finanziert wird:
Kredite aus dem
Hessischen
Investitionsfonds 4,1 Mio. €
Kredite aus dem
Konjunkturprogramm 10,6
Mio. €
Kassenbestand 19,3
Mio. €
Somit kommt auch das Haushaltsjahr 2010 wiederum ohne
Kredite vom Kapitalmarkt aus.
Der Ergebnishaushalt 2011 ist geprägt durch Ertragsausfälle
im Bereich der Steuern, so dass dieser mit einem Defizit von rd. 7,9 Mio. €
abschließt. Durch eine 5 %ige Sperre im Ergebnishaushalt wird angestrebt, die
Deckungslücke im Jahresverlauf zu schließen. Dem Finanzhaushalt für den Bereich der Investitionen kann daher
wiederum kein Finanzmittelüberschuss zur Verfügung gestellt werden. Im
Finanzhaushalt besteht ein Finanzierungsbedarf von rd. 19,4 Mio. €, der wie
folgt finanziert wird:
Kredite aus dem Hessischen
Investitionsfonds 1,9 Mio. €
Kredite vom
Kapitalmarkt 17,5
Mio. €
Erstmals seit Jahren ist wieder eine Kreditaufnahme vom
Kapitalmarkt erforderlich.
Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen
Gesamtbetrag von rd. 18,0 Mio. € in 2010 und 18,1 Mio. € in 2011. Gegenüber
2009 ist das eine Reduzierung um rd. 3 Mio. €.
Der Stellenplan weist für 2010 und 2011 insgesamt
796,371 Stellen aus.
Egon Vaupel