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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/1331/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl einer Schiedsperson sowie Neuwahl einer stellv. Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Marburg IV (Marbach, Dagobertshausen, Michelbach, Cyriaxweimar, Dilschhausen, Elnhausen, Haddamshausen, Hermershausen, Wehrshausen, Gisselberg, Neuhöfe).
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Geplant
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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27.08.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.08.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Die Amtszeiten von Herrn Günter Liebmann als Schiedsmann und Herrn Alois Hollingshaus als stellv. Schiedsmann für den o. g. Bezirk laufen am 28.07.2010 aus. Auf Anfrage teilten beide Personen mit, dass sie für entsprechende Neuwahlen nicht mehr zur Verfügung stehen, sodass für beide Ämter Neuwahlen durchzuführen sind.
Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) als Berufsrichterin oder als Berufsrichter oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetz) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst ist.
Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit Schreiben vom 11.05.2010 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die entsprechenden Ortsbeiräte gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.
Zudem erfolgte gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG am 14.05.2010 eine Amtliche Bekanntmachung in der Oberhessischen Presse sowie in der Marburger Neue Zeitung. Es liegen folgende Wahlvorschläge vor:
Der Ortsbeirat Marbach schlägt für das Amt der Schiedsperson
Herrn Karl-Heinz Schaub,
wh. Bruchwiesenweg 19,
35041 Marburg
und für das Amt der stellv. Schiedsperson
Herrn Helmut Inerle,
wh. Ginsterweg 8,
35041 Marburg
zur Wahl vor.
Der Ortsbeirat Michelbach schlägt
Herrn Baldur Heit,
wh. Wehracker 18,
35041 Marburg-Michelbach
zur Wahl vor.
Der Ortsbeirat Dagobertshausen schlägt
Herrn Friedrich-Karl Schroeder,
wh. Risberg 4,
35041 Marburg
zur Wahl vor.
Der Ortsbeirat Gisselberg meldete Fehlanzeige.
Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten Amtlichen Bekanntmachung bleibt festzustellen, dass kein Wahlvorschlag eingereicht wurde.
Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Es wird dem Vorschlag des Ortsbeirats Marbach zugestimmt.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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