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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/1380/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, sich über seine Stellungnahme zum Lärm­aktionsplan hinaus auch weiterhin für die Durchsetzung der von der Stadt Marburg und aus der Bevölkerung eingebrachten Maßnahmenvorschläge (Lärmaktionsplan Hessen, 5.1.2 Tabelle 13) einzusetzen. Insbesondere betrifft dies ein kurzfristig und mit einem geringen Aufwand an finanziellen Mitteln umsetzbares Tempolimit mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 80 km/h für PKW und 60 km/h für LKW.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Vom 15. März 2010 bis zum 15.April 2010 erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes für den Regierungsbezirk Gießen, Teilplan Straße. Dazu hat die Stadt Marburg im Rahmen ihrer Zuständigkeit fristgemäß eine Stellungnahme verfasst, die sich überwiegend auf die Marburger Hauptlärmquelle B3a bezieht.

 

In seiner Ablehnung des Tempolimits im Entwurf des Lärmaktionsplanes, wie auch bereits in der ablehnenden Entscheidung vom September 2008 beruft sich der RP auf Verwaltungsvorschriften, die ein Handeln erst ab einer zu erwartenden Lärmminderung von 3 Dezibel (dB (A)) erforderlich machen. Da die zu erwartende Lärmminderung bei Tempo 80 rechnerisch mit 2 dB (A) jedoch unterhalb dieser Schwelle liege, sei eine Reduzierung der Geschwindigkeit nicht zu rechtfertigen. In der Begründung des RP heißt es unter anderem, dass das menschliche Ohr Lärmreduzierung erst ab 3 dB (A) wahrnehme. Diese Aussage ist umstritten und vor dem Hintergrund, dass viele Marburgerinnen und Marburger seit Jahren unter den Lärmemissionen der Stadtautobahn massiv leiden, kritisch zu hinterfragen. Denn laut einer Studie des Umweltbundesamtes (UBA) können auch scheinbar geringfügig anmutende Maßnahmen große Wirkung entfalten und die Lärmbelästigungen der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft mindern helfen, falls sie konsequent umgesetzt werden. Laut UBA können „akustische“ Pegelsenkungen von 1 bis 2 dB (A) teilweise Wirkungen hervorrufen, die als Schallminderungen von 6 bis 14 dB (A) wahrgenom­men werden.

 

Die kompromisslose Ablehnung des RP geht mit der Gesundheit der lärmgeplagten Anwohnerinnen und Anwohner in Marburg ignorant um. Es ist nicht nachvollziehbar, wie auf der einen Seite der RP die Stadt Marburg im Rahmen des Lärmaktionsplans Hessen noch im Februar diesen Jahres aufforderte, Vorschläge für die Lärmminde­rungsmaßnahmen einzubringen und auf der anderen Seite einfache Maßnahmen wie Reduzierung der Geschwindigkeit auf der B 3a ablehnt.

 

Auch die weiteren für den Lärmaktionsplan von der Stadt Marburg vorgeschlagenen Maßnahmen wie z. B. Lärmschutzwände werden im Plan für die erste Phase abgelehnt und in die Fortschreibung verwiesen. Zudem sind diese in das Ermessen der zuständigen Behörden in Bund und Land gestellt und müssten auch von diesen finanziert werden. Was die Temporeduzierung demgegenüber grundsätzlich so sympathisch macht, ist, dass sie so gut wie nichts kostet, jedoch sofort die Belastung durch den Lärm senkt.

 

Johanna Busch                                                                                                                Dr. Ralf Musket

Elke Therre-Staal                                                                                                                Sonja Sell

Angela Dorn                                                                                                                              Björn Backes

 

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