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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1383/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Volksabstimmung Schuldenbremse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; 10 - Personal und Organisation; 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.08.2010
| |||
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.08.2010
| |||
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24.09.2010
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
|
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg (StVV) lehnt eine Verankerung der so genannten Schuldenbremse in der Hessischen Landesverfassung aus kommunalpolitischen Gründen ab.
2. Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Fraktionen der Regierungskoalition im Hessischen Landtag auf, ihre Pläne aufzugeben, eine Volksabstimmung zur Verankerung dieser Schuldenbremse in der Hessischen Verfassung gleichzeitig mit der Kommunalwahl am 27. März 2011 durchzuführen.
3. Sollte diese Abstimmung dennoch stattfinden, fordert die Stadtverordnetenversammlung die Bürgerinnen und Bürger auf, diese Verankerung abzulehnen.
4. Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, sich dem Votum der Stadtverordneten anzuschließen.
Sachverhalt
Begründung
Die Sorge um die Verschuldung der öffentlichen Hand ist berechtigt. Stabile Haushalte sind die Grundlage für eine handlungsfähige Politik. Sowohl ausufernde Verschuldung als auch platte Verschuldungsverbote machen Politik aber handlungsunfähig. Dies gilt für alle politischen Ebenen.
Niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt präzise beurteilen, welche Verlaufsform die Entwicklung nach der Finanz- und Wirtschaftskrise weiter nehmen wird und welche Auswirkungen sich daraus für die öffentlichen Haushalte bis zum Jahre 2020 ergeben werden. Deswegen ist eine Schuldenbremse zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem jetzigen Zeithorizont keine Antwort in der Sache.
Die Budgethoheit des Landes Hessen geht bereits jetzt mit Verschuldungsregelungen einher - insbesondere durch die verfassungsrechtliche Obergrenze in Gestalt der Investitionssumme sowie durch die Ausnahmeregelungen des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes. Für die vor uns liegende Zeit ist das ein hinreichend definierter Rahmen."
Halise Adsan
Georg Fülberth
Astrid Kolter
Birgit Schäfer
Dr. Michael Weber
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