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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1385/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Antrag

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg beauftragt den Magistrat, bei den Abgeordneten des Hessischen Landtages, der Hessischen Landesregierung, den Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass

 

 

-              die Politik der Steuersenkungen zulasten der Gemeinden - aber auch der anderen beiden Gebietskörperschaftsebenen -rückgängig gemacht wird,

 

-              nach den Konjunkturprogrammen I und II ein mittelfristiges Zukunftsinvestitionsprogramm aufgelegt wir, damit die dringenden kommunalen Infrastrukturinvestitionen in Angriff genommen werden können,

 

-              die Gewerbesteuerumlage, die den Gemeinden jährlich fünf Milliarden Euro entzieht, abgeschafft wird,

 

-              die Gewerbesteuer in eine Gemeindewirtschaftsteuer umgewandelt wird, in der die Steuerpflicht auf die freien Berufe ausgedehnt wird,

 

-              ein Programm zur Entschuldung der Kommunen aufgelegt wird,

 

-              die finanzielle Belastung der Kommunen durch die Kosten der Unterkunft für ALG II-Bezieherinnen und -Bezieher, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie der Grundsicherung im Alter durch einen höheren Anteil von Bund und den Ländern verringert wird.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die aktuelle finanzielle Notlage der Städte, Gemeinden und Landkreise ist nicht durch undiszipliniertes Ausgabeverhalten verursacht, sondern durch hohe steuerreformbedingte Einnahmeausfälle. In der Wirtschaftskrise von 2008/2009 sanken nicht nur die eigenen Einnahmen der Kommunen aus der Gewerbesteuer, sondern auch aus den so genannten Gemeinschaftssteuern, deren Ertrag sich Bund, Länder und Gemeinden teilen (Einkommen-, Lohn-, Körperschafts-, Kapitalertrags- und Umsatzsteuer), hatten sie geringere Einkünfte.

 

Seit längerem leiden Städte und Gemeinden unter einer verfehlten Wirtschaftsgesetzgebung des Bundes: Immer wieder wurden die Steuern für die Begüterten und Unternehmen gesenkt. Damit hatten auch die Kommunen geringere Einkommen. Dies gilt zum Beispiel für das so genannte „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ von 2009. Im selben Jahr wurde die Schuldenbremse bereits ins Grundgesetz hineingeschrieben. Bis 2016 muss der Bund seinen Etat jährlich um 10 Milliarden Euro kürzen. Ab 2020 dürfen die Länder keine Kredite mehr aufnehmen.

 

Fälschlich wird dies als Sparpolitik ausgegeben. In Wirklichkeit handelt es sich nur um die Eintreibung von Steuergeschenken, die seit Jahren freigebig an die Reichen und Superreichen verteilt wurden, und um die Zeche für die Absicherung von Zockerverlusten, die in der Finanzkrise 2007 ff. anfielen.

Die Einbußen, die der Bund und - durch ihre Zustimmung im Bundesrat - die Länder sich selbst verordnet haben, werden nach unten weitergereicht: an die Armen, an die Schwachen und an die Gemeinden. Hessen zum Beispiel will ab dem kommenden Jahr den Kommunen jährlich 360 Millionen Euro der Landeszuweisungen an die Kommunen streichen.

 

Diese Sparpolitik wird die Gemeinden in den Ruin treiben. Wer ihre Entschuldung fördern und ihre weitere Verschuldung vermeiden will, muss ihre Einnahme-Situation verbessern helfen.

 

Halise Adsan

Georg Fülberth

Astrid Kolter

Birgit Schäfer

Dr. Michael Weber

 

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