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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1396/2010
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier: XIII. Nachtrag zur Hauptsatzung der Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Herr Seim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.08.2010
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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27.08.2010
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Sachverhalt
Begründung:
Zu § 8 Abs. 1:
Neben der Oberhessischen Presse ist im § 8 Abs. 1 die Marburger Neue Zeitung als Bekanntmachungsorgan der Stadt Marburg genannt. Da jedoch die Marburger Neue Zeitung zum 30. September 2010 eingestellt wird, ist sie als Bekanntmachungsorgan zu streichen.
Zu § 8 Abs. 3:
Der Ortsbeirat Ockershausen hat sich aufgrund der Größe des Stadtteils für die Aufstellung einer weiteren Bekanntmachungstafel im Zwetschenweg im Einmündugsbereich des Wiesenwegs ausgesprochen. Die Aufstellung erfolgt nach in Kraft treten der Änderung der Hauptsatzung.
Auf Wunsch des Ortsbeirats Wehrshausen soll der Bekanntmachungstafel von ihrem jetzigen Standort Wehrshäuser Str. 8 neben den Eingang zum Mehrzweckraum und dem Büro des Ortsvorstehers in der Wehrshäuser Str. 2 versetzt werden, da der neue Standort auch durch die Nähe der Bushaltestelle wesentlich günstiger gelegen ist.
Zu § 8 Abs. 4 Ziff 4.1
In der Ziff. 4.1 ist ebenfalls neben der Oberhessischen Presse die Marburger Neue Zeitung genannt. Die Änderung ist durch das Einstellen der Marburger Neuen Zeitung notwendig.
Zu II.:
Da die Marburger Neue Zeitung zum 30.09.2010 eingestellt wird, sollen die vorstehenden Änderungen der Hauptsatzung zum 01.10.2010 in Kraft treten.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage