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Ratsinformation
Antrag der BfM - VO/0089/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der BfM-Fraktion: Marburger Stadtmarketing
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der BfM
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Antragsteller*in:
- Bürger für Marburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.08.2001
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●
Erledigt
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Ausschuss für Regionalentwicklung, Verwaltungs- und Parlamentsreform
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Vorberatung
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07.06.2001
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16.08.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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15.06.2001
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24.08.2001
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Erledigt
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Magistrat
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Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird beauftragt, unter der Federführung des Amtes für
Wirtschaftsförderung im Verbund mit MAK e. V., den Kernstadt-Werbekreisen, der
MTM-GmbH, dem Einzelhandelsverband, der IHK und der Kreishandwerkerschaft
Marburg kurzfristig ein umfassendes Konzept zur weiteren Entwicklung und
Stärkung des zentralstädtischen Einzelhandels- und Gastronomiegewerbes,
insbesondere in der Oberstadt und im Nordviertel der Stadtverordnetenversammlung
vorzulegen zur Beschlussfassung über die schnellst mögliche Umsetzung.
Sachverhalt
Der
Glasaufzug am Parkhaus Pilgrimstein und die In-Betriebnahme von Marburg-Mitte
bieten den notwendigen Anlass alle am Erhalt und der gedeihlichen
Weiterentwicklung der Marburger Zentralstadt einschließlich der Oberstadt
interessierten Personen möglichst
schnell zusammenzubringen, um umfassend im Anschluss an das Mitte der 90er
Jahre auf BfM-Antrag erstellte Soll-Struktur-Gutachten für die Kernstadt ein
Konzept für die dringend erforderliche geschäftlich-gewerbliche Belebung der
zentralstädtischen Bereiche in Marburg, besonders der Oberstadt, vorzulegen und
umzusetzen.
Verkehrs-
und Parkplatzprobleme sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie eine offensive
Imagewerbung über die Stadtgrenzen hinaus in die nähere und weitere Region
Ober- und Mittelhessen.
Marburg
darf seine innerstädtischen Bereiche nicht zugunsten der Kaufparks auf der
grünen Wiese vernachlässigen. Die Oberstadtsanierung darf nicht durch
wirtschaftlich-gewerbliches Austrocknen gefährdet werden.
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