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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1452/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kann der Magistrat darauf einwirken, dass der sogenannte Rühlsche Garten vor dem Arbeitsgericht der Stadt erhalten bleibt?

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Sachverhalt

Die Freiflächen vor dem Arbeitsgericht sind durch den Bebauungsplan 4/2 von 1979 als nicht überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt. Stellplätze sind in einem festgesetzten Areal möglich und bereits realisiert. Auf diesen Stellplätzen also auf bereits versiegelter Fläche lässt der B-Plan eine weitere Bebauung zu. Die Vegetationsbereiche sind als "Vorgärten" zu erhalten.

Eine Veränderung der Gartenstrukturen vor dem Arbeitsgericht sind auf der Grundlage des rechtskräftigen B-Planes nicht möglich.

 

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