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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/1467/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Marburg wird gebeten, beim Neubau der Zentralen Universitätsbibliothek auf dem Campus Firmanei, insbesondere zum Schutz des Alten Botanischen Gartens, die Begleitung der Baumaßnahmen durch eine unabhängige und fachlich qualifizierte Ökologische Baubegleitung zu prüfen und dazu mit der Universität Marburg und dem Hessischen Baumanagement in Kontakt zu treten.

 

                            Ausdruck vom: 31.08.2010

                            Seite: 2/2

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

Der Alte Botanische Garten der Philipps-Universität im Zentrum Marburgs besitzt eine hohe historische und ökologische Bedeutung und ist für viele Marburgerinnen und Marburger, für Universitätsbedienstete, Studierende und auswärtige Gäste ein beliebter Erholungsraum. Seit fast 200 Jahren befindet er sich an seinem jetzigen Standort am Pilgrimstein und ist ein ausgewiesenes Kulturdenkmal im Bundesland Hessen.

Mit der Erteilung einer Baugenehmigung oder einem Planfeststellungsbeschluss kommt ein Vorhaben, wie z.B. der Neubau der Universitätsbibliothek (Campus Firmanei) in die Phase der Ausführung. Gemäß umweltrechtlichen Vorgaben, wie z.B. im Baurecht, Naturschutzrecht, Bodenschutzrecht u.a., ist der Verursacher dabei verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlas­sen und unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen. Über die Instrumente Umweltprüfung und Grünordnungsplan als Bestandteil der Planfeststellung oder Baugenehmigung, werden Maßnahmen zur Vermeidung / Minderung und Ausgleich von Eingriffen verbindlich festgelegt.

Problem in der Praxis ist aber, dass bei Baumaßnahmen aufgrund des fehlenden fachlichen Know-hows ein temporäres wie auch dauerhaftes Gefährdungspotenzial für die ökologischen Schutzgüter in der Umgebung besteht. Zusätzliche Risiken entstehen infolge der Eigendynamik der einzelnen Bauphasen wie der Baustellen­erschließung, der Baustelleneinrichtung, der Bautätigkeit selbst und schließlich der Baustellenräumung mit der Rekultivierung des Baufeldes. U. a. können Baustraßen und -flächen den Boden verdichten, Tabuflächen befahren und Wurzeln beschädigt werden, unsachgemäße Rodung bei der Baufeldfreimachung können Gehölzbe­stände zerstören, Abfälle und Emissionen können den Boden verunreinigen und Ver­stöße gegen Wasserschutzauflagen können Einfluss auf das Grundwasser haben.

Hier setzt die Ökologische Baubegleitung an. Aus den Planungsunterlagen werden die Problempunkte, sensible Bereiche, zu schützende Naturgüter und Tabuflächen entnommen. Die Auflagen und kritischen Punkte werden bei den Baubesprechungen mit den Ausführenden und der Bauleitung besprochen und Vorgehensweisen fest­gelegt. In jedem Fall bewirkt das Wissen bei den Ausführenden um eine Kontrolle der Ausführung vor Ort eine erhöhte Sensibilität und Sorgfalt.

 

Johanna Busch

Sonja Sell

 

 

 

                            Ausdruck vom: 31.08.2010

                            Seite: 2/2

 

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